2. Verhandlungsrunde für die alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegin!                Lieber Kollege!

Am 31.10.2017 ab 10:00 fand die zweite Gesprächsrunde der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen statt. Bei diesen Verhandlungen bezeichneten die Arbeitgebervertreter unsere Forderung einer nachhaltigen Gehaltserhöhung von 4,00% als überzogen und unrealistisch. Sie bestritten zwar die gute Ertragslage der Branche nicht, doch wiesen sie darauf hin, dass in den nächsten Jahren nicht nur hohe Investitionen getätigt werden müssten, sondern es bestehe die Gefahr, dass die Umsätze der Telekombranche durch OTT-Player (Google, Facebook, WhatsApp etc.) weiter erodieren werden. Es gebe daher, nach ihrer Meinung, auch keine Garantie für gleich hohe Gewinne der Branche in den kommenden Jahren. Daher sei der Spielraum für eine nachhaltige Erhöhung nur sehr gering. Um den wirtschaftlichen Erfolg der Branche für das Jahr 2017 abzugelten, bieten sie den ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung von 1,95% des Jahreseinkommens an.

Dieses Angebot wurde von mir im Namen des Verhandlungsteams der GPA-djp mit folgenden Worten zurückgewiesen: „Bei einem Bruttogehalt von € 2500,– € würde diese Einmalzahlung von Brutto € 682,50,  Netto nicht mal € 341,– ergeben. Nicht nur, dass der angebotene Betrag viel zu niedrig ist, haben sich die Kolleginnen und Kollegen keine Einmalprämie verdient, sondern eine nachhaltige Lohnerhöhung. Denn seine oder ihre Lebenshaltungskosten, wie Miete, Lebensmittel, Energiekosten usw. werden auch nicht nur einmalig, sondern dauerhaft erhöht. Wir erwarten uns von den Arbeitgebern für die erbrachten Leistungen der Kollegen und Kolleginnen einen fairen Anteil am Unternehmenserfolg. Angesichts von mehr als 1. Mrd. Euro erwirtschafteten Branchengewinn in den letzten 3 Jahren kann dies nur eine nachhaltige Lohnerhöhung deutlich über der Inflationsrate sein. Eine Einmalzahlung kommt für das Verhandlungsteam nicht in Frage.“

Ergänzend fügte Kollege Antoni-Tuckova hinzu, dass die ArbeitnehmerInnen mit diesem Angebot dreifach bestraft würden. Denn erstens würde hauptsächlich das Finanzamt von einer Einmalzahlung profitieren. Zweitens müssten die KollegInnen Reallohnverluste und damit verbunden, Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen und drittens würden ihre zukünftigen Pensionsansprüche deutlich reduziert werden. Die einzigen Profiteure von einer Einmalzahlung wären daher die Unternehmen, die zukünftig nicht nur niedrigere Gehälter zahlen müssten, sondern sich zusätzlich höhere Sozialabgaben sparen würden.

Bei einem zu erwartenden Jahresüberschuss der Branche von neuerlich fast 400.000.000 € im Jahr 2017, hielt das Verhandlungsteam der GPA-djp an seiner Forderung nach einer deutlichen Gehaltserhöhung fest.

Nach sehr intensiven Debatten wurden die Verhandlungen um 17:00 ergebnislos unterbrochen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2017 statt.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister und das Verhandlungsteam der GPA-djp

 

Kollektivvertragsverhandlungen 2017

Werte Kollegen,

mit 30. Oktober 2017 starten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen der Telekombranche.

Zur besseren Vorbereitung und damit DEINE BEDÜRFNISSE in den Verhandlungen berücksichtigt werden ist Deine Unterstützung notwendig!

Der Zeitraum der Befragung ist vom 20.- 29. September 2017. Die Umfrage findet branchenweit statt (T-Mobile / H3G / Tele2), ist freiwillig und 100% anonym. Die gewonnenen Umfrageergebnisse sollen in die Kollektivvertragsverhandlungen einfließen.

Solltest Du noch nicht daran teilgenommen haben würden wir uns freuen, wenn Du teilnimmst.

Der Titel der Umfrage ist „SAG´S HALT“

Dein Branchen Betriebsräte

Inflationsrate. Es geht weiter bergauf!

Seit dem letzten Blog-Beitrag zum Thema Inflationsrate sind nun zwei Monate vergangen. In dieser Zeit hat die Statistik Austria zweimal die neuen Inflationsraten (inkl. Mini- und Mikrowarenkorb) bekanntgegeben. Und – es geht weiter bergauf. Leider nur mit den Kosten für die jeweiligen Warenkörbe.

Der „normale“ Warenkorb, der als Grundlage für den nationalen Verbraucherpreisindex dient, stieg monatlich um 0,1 %. Der Mikrowarenkorb stieg ebenfalls – und zwar um 0,10 % im Juli und weitere 0,20 % im August. Und wenn die Preise schon einmal einen Lauf haben, dann bitte auch beim Miniwarenkorb, der im Juli um 0,40 % und im August um weitere 0,50 % gestiegen ist!

Mini- und Mikrowarenkorb liegen somit deutlich über dem nationalen Verbraucherpreisindex (Inflationsrate). Tendenz steigend! Die Kosten des täglichen Lebens belasten uns also weiterhin in zunehmendem Maße. Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine KV-Erhöhung (nur) um die „normale“ Inflationsrate nicht schon längst zu wenig ist?

Anbei wieder eine Grafik – denn Bilder sagen oftmals mehr als Worte…

Die Inflationsrate

Die Inflationsrate gibt an, wie sich die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat verändert haben und beruht auf repräsentativen Daten der Statistik Austria, dem sogenannten „Warenkorb“. Doch für viele von uns werden die tatsächlichen Lebenskosten nur unzureichend berücksichtigt. Schließlich fallen hierunter auch Ausgaben für die Anschaffung eines neuen Autos, von Eheringen oder auch eines Tischtennistisches.

Aus diesem Grund gibt es zusätzlich die Inflationsrate des Miniwarenkorbs und des Mikrowarenkorbs. Der Miniwarenkorb beinhaltet typische Produkte eines wöchentlichen Haushaltseinkaufs, der Mikrowarenkorb die exemplarischen Produkte des täglichen Einkaufs. Und hier lässt sich feststellen, dass die jeweiligen Werte doch beträchtlich von der „normalen“ Inflationsrate abweichen – und zwar nach oben!

Doch deren Werte fehlen oftmals in der medialen Kommunikation oder bei der Kollektivvertragsanpassung. Insofern ist es kein Wunder, dass viele von uns das Gefühl haben, das Geld sei von Monat zu Monat weniger wert.

Die nachfolgende Grafik soll Euch einen Überblick über die jeweiligen Inflationsraten geben.

Weiterführende Links:

Warenkorb

Miniwarenkorb

Mikrowarenkorb

 

Eure Branche Betriebsräte

Täglich zwei Stunden weniger arbeiten – bei gleichem Gehalt: Ein derartiges Projekt läuft in Göteborg.

Work-Life-Balance – ein oft benutztes Schlagwort, das dennoch große Bedeutung hat. Findet ein Mensch keinen Ausgleich zwischen Arbeitszeit und Freizeit, leiden sowohl er als auch seine Familie und es drohen körperliche und psychische Folgen. Lange Krankenstände oder gar frühe Pensionierungen belasten am Ende auch die Staatskassen.

Zahlreiche Experten fordern daher im Einklang mit zahlreichen Arbeitnehmervertretern immer wieder eine Verkürzung der Arbeitszeit, auch angesichts zahlreicher Studien, wonach Menschen maximal vier oder fünf Stunden am Tag wirklich konzentriert arbeiten können und den Rest der Zeit oft nur absitzen.

 

Starke Gewerkschaften

Doch meist bleibt es bei gut gemeinten Ratschlägen. Nicht so im schwedischen Göteborg. In der zweitgrößten Stadt des skandinavischen Landes mit traditionell starken Gewerkschaften läuft seit zwei Jahren ein international genau beobachtetes Projekt, an dem sich städtische Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen und auch private Unternehmen beteiligen. Die tägliche Arbeitszeit von deren Mitarbeitern beträgt sechs statt früher acht Stunden – ohne Gehaltskürzungen und mit beachtlichen Ergebnissen.

So fühlten sich die Angestellten eines Seniorenheims, dessen Sechs-Stunden-Testbetrieb nun endete, im Vergleich zu anderen derartigen Einrichtungen deutlich wohler, die Krankenstände verringerten sich um zehn Prozent. „Früher war ich immer erschöpft, konnte nach der Arbeit nur mehr auf dem Sofa liegen“, berichtete eine 41-jährige Pflegehelferin der britischen Zeitung Guardian. Durch den kürzeren Arbeitstag sei sie „aufmerksamer“ geworden und hätte mehr Energie für die Arbeit und auch für die Familie gehabt.

Bessere Betreuung

Und davon profitierten nach Ansicht der Heimleiter auch die betagten Bewohner, auf die besser eingegangen werde. Zudem würden Stellen, für die sich bisher niemand fand, dank der verkürzten Arbeitszeit wieder attraktiv. Mehr Produktivität und mehr Profit: das waren auch in einem Toyota-Werk die Resultate der Umstellung auf sechs-Stunden-Schichten – vor 13 Jahren. Seither bewährt sich das System.

Doch die Arbeitszeitverkürzung hat auch eine Schattenseite: sie ist teuer. Das Seniorenheim in Göteborg musste 15 zusätzliche Mitarbeiter einstellen, um die Versorgung rund um die Uhr aufrecht erhalten zu können. Umgerechnet rund 600.000 Euro sollen die jährlichen Mehrkosten betragen.

Die in Göteborg regierende Linkspartei relativiert das: Die Kosten seien nur halb so hoch gewesen wie angenommen. Und es dürfe nicht immer nur darum gehen, Sachen billiger zu machen, sondern auch darum, sie zu verbessern. Und deshalb soll das Projekt in anderen Betrieben weitergeführt werden

 

Quelle:www.kurier.at

Recht auf Offline: „Arbeitgeber unterliegen einem Irrglauben“

Weil wir als Branchen Betriebsräte immer wieder darauf angesprochen werden.

Es brauche in Österreich keine strengeren Gesetze, sondern nur die Einhaltung der bestehenden, sagen Experten

Wien – Untersuchungen gibt es schon zuhauf: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen dank Firmenhandys immer mehr. Laut dem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer sagt ein Drittel der Beschäftigten, sie würden nach Dienstschluss weiterarbeiten.

Wegen derartiger Entwicklungen wurde in Frankreich, wie berichtet, nun das Arbeitsrecht verschärft. Damit das „Recht auf Abschalten“ eingehalten werden kann, müssen die Firmen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit Handys, Laptops und Co regeln.

Gesetze eindeutig

Braucht es auch in Österreich gesetzliche Änderungen? Vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal kommt ein klares Nein. Der Grund: Die Gesetze seien schon eindeutig. Werden berufliche Mails am Abend am Handy abgearbeitet, ist das Arbeitszeit und müsste auch als solche gerechnet werden. Auch etwaige Überstundenzuschläge könnte der Mitarbeiter einfordern. Sollte es danach keine Pause von elf Stunden geben, wäre das auch eine Verletzung der Ruhezeitbestimmungen, für die der Betrieb eine Strafe ausfassen könnte, erklärt Mazal.

Eine Verpflichtung zur Arbeit abseits der normalen Arbeitszeit besteht aber nur, wenn Rufbereitschaft vereinbart ist. Das ist an maximal zehn Tagen im Monat zulässig. Aber auch dann besteht natürlich ein Anspruch auf Bezahlung oder, sofern vereinbart, auf eine Zeitgutschrift. Die Annahme eines Firmenhandys begründet jedenfalls noch keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.

Keine Lücken

Vereinzelt sei es auch schon vorgekommen, dass Arbeitgeber jemanden entlassen haben, weil Arbeitsaufträge, die am Abend via E-Mail erteilt wurden, nicht umgesetzt wurden, erzählt Mazal. Die Arbeitsgerichte würden solche Fälle aber immer aufheben, was die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze unterstreiche.

Das Problem seien also nicht rechtliche Lücken, sondern die Nichteinhaltung bestehender Regelungen, meint der Experte. „In Wahrheit ist das eine Frage von fehlender Unternehmens- und Rechtskultur. Viele Arbeitgeber unterliegen dem Irrglauben: Je mehr sie die Mitarbeiter auspressen, desto effizienter werden sie. Das ist aber ein Irrtum, das ist nicht nachhaltig.“

„Unbefriedigende Situation“

Als „unbefriedigend“ bezeichnet auch Alexander Heider die aktuelle Situation. Er ist Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit bei der Arbeiterkammer. In der Praxis werde in aller Regel nicht geklagt, sagt er. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit führe aber zu massiven Problemen – „angefangen von Schlaflosigkeit bis Erholungsunfähigkeit“. Er rät allen Mitarbeitern, sämtliche Arbeitsleistungen aufzuzeichnen, und den Betriebsräten, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie möglichst präzise Betriebsvereinbarungen zu formulieren.

Auf die rigorose Einhaltung der Gesetze drängt auch die Gewerkschaft. Sinn des Arbeitszeitrechts sei der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der Gesundheit. Die bestehende Gesetzeslage sei dafür aber ausreichend.

Pragmatischer Zugang

Der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält ebenfalls nichts von weiteren gesetzliche Maßnahmen, auf die in Frankreich vor allem die Arbeitgeber gedrängt haben. Sie haben das getan, um Rechtssicherheit zu haben. Bis jetzt sei man mit dem „pragmatischen Zugang in Österreich“ aber gut gefahren, findet Gleitsmann. Gemeint ist: Es gebe zwar Anrufe oder E-Mails in der Freizeit, umgekehrt würden die Arbeitgeber aber nicht so genau hinschauen, wenn Mitarbeiter in der Arbeit im Internet surfen oder auf Facebook unterwegs sind.

Dass mit der ständigen Erreichbarkeit die Gefahr von Überforderung oder Burnout einhergeht, ist aber auch für Gleitsmann klar. Solche Probleme zu erkennen sei aber letztlich auch Aufgabe von Führungskräften, sagt der Kammervertreter. Dafür gebe es ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote. Gleitsmann: „Schwierig ist es vor allem dort, wo Mitarbeiter ohne Anordnungen in der Freizeit arbeiten und sich selbst Stress machen.“ (Günther Oswald, 3.1.2017)

Alle Infos zu diesem Thema

Quelle: www.derstandard.at

Arbeiterkammer Bildungsgutschein 2017

Bildungsgutschein

Der AK Bildungsgutschein soll den AK Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für die persönliche Weiterbildung in der Höhe von 120 Euro. Er kann entweder auf einmal eingelöst oder auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.

Bin ich AK Mitglied?

AK Wien-Mitglied sind Sie, wenn Sie bei einem Wiener Unternehmen nicht selbstständig beschäftigt sind. Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrer persönlichen AktivKarte oder im Adressfeld der Mitgliederzeitung AK FÜR SIE.

Angebote für Eltern in Karenz 

Für Eltern in Karenz haben wir eine besondere Bildungsoffensive: Sie erhalten als Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz sogar 170 €. Viele Kurse für Eltern in Karenz bieten wir mit Kinderbetreuung an, denn Weiterbildung und Familie dürfen kein Widerspruch sein.

Unterstützung für das Nachholen eines Lehrabschlusses

Wer seinen Lehrabschluss nachholen möchte, bekommt ebenfalls einen Bildungsgutschein im Wert von 170 Euro.

So können Sie den Bildungsgutschein anfordern

  • per E-mail – siehe Formular unten oder
  • per Tel.: 0800 311 311 oder
  • per Fax.: 0800 20 20 45 unter Bekanntgabe von Name, Adresse und Mitgliedsnummer

Hier findet ihr dazu weitere Infos.  AK Infos zum Thema Bildungsgutschein

Eure Telekom Betriebsräte

Quelle:www.Arbeiterkammer.at

Frohe Weihnacht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal steht Weihnachten vor der Tür. Für die Einen die hektischste für Andere die besinnlichste Zeit des Jahres. Weihnachten hat sehr viele schöne Seiten, und die sollte man auch mit vollen Zügen genießen.  

Wir wünschen Euch und Euren Lieben ein wunderschönes, besinnliches und frohes Weihnachtsfest und

uns Allen ein tolles neues Jahr 2017.

 Eure Betriebsräte und Betriebsrätinnen