Recht auf Offline: „Arbeitgeber unterliegen einem Irrglauben“

Weil wir als Branchen Betriebsräte immer wieder darauf angesprochen werden.

Es brauche in Österreich keine strengeren Gesetze, sondern nur die Einhaltung der bestehenden, sagen Experten

Wien – Untersuchungen gibt es schon zuhauf: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen dank Firmenhandys immer mehr. Laut dem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer sagt ein Drittel der Beschäftigten, sie würden nach Dienstschluss weiterarbeiten.

Wegen derartiger Entwicklungen wurde in Frankreich, wie berichtet, nun das Arbeitsrecht verschärft. Damit das „Recht auf Abschalten“ eingehalten werden kann, müssen die Firmen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit Handys, Laptops und Co regeln.

Gesetze eindeutig

Braucht es auch in Österreich gesetzliche Änderungen? Vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal kommt ein klares Nein. Der Grund: Die Gesetze seien schon eindeutig. Werden berufliche Mails am Abend am Handy abgearbeitet, ist das Arbeitszeit und müsste auch als solche gerechnet werden. Auch etwaige Überstundenzuschläge könnte der Mitarbeiter einfordern. Sollte es danach keine Pause von elf Stunden geben, wäre das auch eine Verletzung der Ruhezeitbestimmungen, für die der Betrieb eine Strafe ausfassen könnte, erklärt Mazal.

Eine Verpflichtung zur Arbeit abseits der normalen Arbeitszeit besteht aber nur, wenn Rufbereitschaft vereinbart ist. Das ist an maximal zehn Tagen im Monat zulässig. Aber auch dann besteht natürlich ein Anspruch auf Bezahlung oder, sofern vereinbart, auf eine Zeitgutschrift. Die Annahme eines Firmenhandys begründet jedenfalls noch keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.

Keine Lücken

Vereinzelt sei es auch schon vorgekommen, dass Arbeitgeber jemanden entlassen haben, weil Arbeitsaufträge, die am Abend via E-Mail erteilt wurden, nicht umgesetzt wurden, erzählt Mazal. Die Arbeitsgerichte würden solche Fälle aber immer aufheben, was die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze unterstreiche.

Das Problem seien also nicht rechtliche Lücken, sondern die Nichteinhaltung bestehender Regelungen, meint der Experte. „In Wahrheit ist das eine Frage von fehlender Unternehmens- und Rechtskultur. Viele Arbeitgeber unterliegen dem Irrglauben: Je mehr sie die Mitarbeiter auspressen, desto effizienter werden sie. Das ist aber ein Irrtum, das ist nicht nachhaltig.“

„Unbefriedigende Situation“

Als „unbefriedigend“ bezeichnet auch Alexander Heider die aktuelle Situation. Er ist Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit bei der Arbeiterkammer. In der Praxis werde in aller Regel nicht geklagt, sagt er. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit führe aber zu massiven Problemen – „angefangen von Schlaflosigkeit bis Erholungsunfähigkeit“. Er rät allen Mitarbeitern, sämtliche Arbeitsleistungen aufzuzeichnen, und den Betriebsräten, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie möglichst präzise Betriebsvereinbarungen zu formulieren.

Auf die rigorose Einhaltung der Gesetze drängt auch die Gewerkschaft. Sinn des Arbeitszeitrechts sei der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der Gesundheit. Die bestehende Gesetzeslage sei dafür aber ausreichend.

Pragmatischer Zugang

Der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält ebenfalls nichts von weiteren gesetzliche Maßnahmen, auf die in Frankreich vor allem die Arbeitgeber gedrängt haben. Sie haben das getan, um Rechtssicherheit zu haben. Bis jetzt sei man mit dem „pragmatischen Zugang in Österreich“ aber gut gefahren, findet Gleitsmann. Gemeint ist: Es gebe zwar Anrufe oder E-Mails in der Freizeit, umgekehrt würden die Arbeitgeber aber nicht so genau hinschauen, wenn Mitarbeiter in der Arbeit im Internet surfen oder auf Facebook unterwegs sind.

Dass mit der ständigen Erreichbarkeit die Gefahr von Überforderung oder Burnout einhergeht, ist aber auch für Gleitsmann klar. Solche Probleme zu erkennen sei aber letztlich auch Aufgabe von Führungskräften, sagt der Kammervertreter. Dafür gebe es ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote. Gleitsmann: „Schwierig ist es vor allem dort, wo Mitarbeiter ohne Anordnungen in der Freizeit arbeiten und sich selbst Stress machen.“ (Günther Oswald, 3.1.2017)

Alle Infos zu diesem Thema

Quelle: www.derstandard.at

Arbeiterkammer Bildungsgutschein 2017

Bildungsgutschein

Der AK Bildungsgutschein soll den AK Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für die persönliche Weiterbildung in der Höhe von 120 Euro. Er kann entweder auf einmal eingelöst oder auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.

Bin ich AK Mitglied?

AK Wien-Mitglied sind Sie, wenn Sie bei einem Wiener Unternehmen nicht selbstständig beschäftigt sind. Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrer persönlichen AktivKarte oder im Adressfeld der Mitgliederzeitung AK FÜR SIE.

Angebote für Eltern in Karenz 

Für Eltern in Karenz haben wir eine besondere Bildungsoffensive: Sie erhalten als Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz sogar 170 €. Viele Kurse für Eltern in Karenz bieten wir mit Kinderbetreuung an, denn Weiterbildung und Familie dürfen kein Widerspruch sein.

Unterstützung für das Nachholen eines Lehrabschlusses

Wer seinen Lehrabschluss nachholen möchte, bekommt ebenfalls einen Bildungsgutschein im Wert von 170 Euro.

So können Sie den Bildungsgutschein anfordern

  • per E-mail – siehe Formular unten oder
  • per Tel.: 0800 311 311 oder
  • per Fax.: 0800 20 20 45 unter Bekanntgabe von Name, Adresse und Mitgliedsnummer

Hier findet ihr dazu weitere Infos.  AK Infos zum Thema Bildungsgutschein

Eure Telekom Betriebsräte

Quelle:www.Arbeiterkammer.at

Frohe Weihnacht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal steht Weihnachten vor der Tür. Für die Einen die hektischste für Andere die besinnlichste Zeit des Jahres. Weihnachten hat sehr viele schöne Seiten, und die sollte man auch mit vollen Zügen genießen.  

Wir wünschen Euch und Euren Lieben ein wunderschönes, besinnliches und frohes Weihnachtsfest und

uns Allen ein tolles neues Jahr 2017.

 Eure Betriebsräte und Betriebsrätinnen

Der Lohnzettel einfach erklärt

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

im neuen Info-Tool des ÖGB zum Lohn- und Gehaltszettel erklären wir auf einfache Weise, was sich hinter Begriffen wie Bruttolohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung steckt und wieso diese Beiträge abgezogen werden. Denn der Inhalt des Lohnzettels ist vielen ArbeitnehmerInnen ein Rätsel.

Wichtig dabei ist, dass sie ihre Entgeltabrechnung nachvollziehen und somit überprüfen können.

Wir ersuchen euch, diese neue Website zu bewerben. Reinschauen und Weitersagen lohnt sich jedenfalls – besonders jetzt, wo viele Beschäftigte ihr Weihnachtsgeld erhalten. Denn wir erklären auch, wer einen Anspruch auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat und wie es berechnet wird.

Der Lohnzettel

Quelle:ÖGB

Kollektivvertragsverhandlungen – Einigung erzielt!

In der 3. Kollektivvertragsverhandlungsrunde am 14.11. konnten wir nach mehr als 12 Stunden harten aber konstruktiv geführten Gesprächen gegen 22:00 Uhr mit den Arbeitgebern eine Einigung erzielen.

Der erzielte Abschluss in der Höhe von etwas mehr als 1,5 % der Gehaltssumme liegt auch heuer deutlich über der zu erwarteten Jahresinflation für das Jahr 2016 von 0,9 %. Damit entspricht der Abschluss einem Reallohnzuwachs von  0,6 % für die Beschäftigten.

Der Abschluss im Detail:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden ab dem 01.01.2017 um 1,55 % angehoben.
  • Die tatsächlichen Gehälter (IST-Gehälter) werden ab dem 01.01.2017 um   1,45 % angehoben. Höchstens jedoch um 72,50 Euro.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden ab dem 01.01.2017 um 1,55 % angehoben.
  • Die Gehaltserhöhungen gelten selbstverständlich auch für alle unsere LeiharbeitnehmerInnen.

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft.

Verbesserungen im Rahmenrecht konnten wir diesmal nicht durchsetzen. Insbesondere schmerzt, dass eine nachhaltige Arbeitszeitverkürzung weiter auf sich warten lässt. Verwundert sind wir über die ablehnende Haltung der Arbeitgeber zur Freizeitoption. Die Freizeitoption bietet ihnen ja immerhin die Möglichkeit Arbeitszeiten für sie völlig Kostenneutral zu flexibilisieren. Dem Ansinnen der Arbeitgeber, das Einräumen der Freizeitoption für einige Wenige von allen Beschäftigten bezahlen zu lassen, konnten wir nichts abgewinnen. Wir halten aber weiterhin die Freizeitoption für eine gute Sache und werden nichts unversucht lassen, sie eines Besseren zu belehren.

Positiv sehen wir, dass von der etwas höheren Erhöhung der Mindestgrundgehälter vor allem Kollegen und KollegInnen profitieren, die überwiegend im direktem Kundenkontakt in unseren Call Centern und in den Shops tätig sind. Eine kleine Anerkennung für die harte Arbeit an der Frontline.

Wir danken für eure Unterstützung.

Mit kollegialen Grüßen

Das Verhandlungsteam

PS: Der Verlauf der Verhandlungen hat wieder einmal deutlich gezeigt: Die berechtigte Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung ist ohne innerbetrieblichen Druckes seitens organisierter Belegschaften in den Unternehmungen auf den Verhandlungstisch nicht durchsetzbar. Es liegt an uns, den ArbeitnehmerInnen der Telekom-Branche, unsere Einkommen und Arbeitsbedingungen durch solidarische Maßnahmen zu verbessern. Daher werde Mitglied bei der GPA-djp: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_4/Mitgliedschaft

BetriebsrätInnen beschlossen die weitere Vorgangsweise bei den KV-Verhandlungen – BetriebsrätInnenkonferenz der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 03.11.2016

Nachdem auch die zweite Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 25.10. 2016 ohne Ergebnis unterbrochen wurde, trafen sich am 3.  November 2016 die BetriebsrätInnen der Branche, um die weitere Vorgangsweise festzulegen. Das Angebot der Arbeitgeber, die Gehälter um 0,8% plus einer Einmalzahlung, bzw. als Alternative zur Einmalzahlung um einmalig 1 Urlaubstag, für das Jahr 2017 zu erhöhen, wurde von den BetriebsrätInnen einhellig als zu niedrig abgelehnt. Kollege Hofmeister wies darauf hin, dass dieses Angebot im keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg der Branche steht. Daher wurde die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Gehälter von den BetriebsrätInnen bekräftigt. Ebenso wichtig wie die Gehaltserhöhung ist den BetriebsrätInnen die Einführung eines weiteren zusätzlichen Urlaubstages für die Beschäftigten. Kollege Liese untermauerte diese Forderung mit der Feststellung, dass nicht nur der Gewinn massiv gestiegen sei, sondern auch der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten. Daher sei die Forderung nach einem zusätzlichen Urlaubstag sowie nach einer generellen Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit mehr als gerechtfertigt. Unverständnis löste bei den BetriebsrätInnen die ablehnende Haltung der Arbeitgeber zur Freizeitoption aus. Kollege Hofmeister machte seinen Unmut  mit folgenden Worten Luft: „Wenn man die WKO-Zentrale betritt, lachen einem glückliche Menschen auf Plakaten mit dem Slogan „Flexible Arbeitszeiten sichern Arbeitsplätze“ entgegen. Nun bietet man bei den Kollektivvertragsverhandlungen durch die Freizeitoption den Arbeitgebern eine solche Flexibilisierung an, dann wollen sie diese nicht haben. Wahrscheinlich stört sie dabei, dass die BetriebsrätInnen bei der Freizeitoption ein gewisses Mitspracherecht haben, sonst kann ich mir das nicht erklären.“ Auch bezüglich des Rechtsanspruches auf das sogenannte „Papamonat“ ist bei den Verhandlungen noch keine Einigung erzielt worden, obwohl dieses den Unternehmen keine nennenswerten Kosten verursacht. Aufgrund des aktuellen Standes der Verhandlungen beschlossen die BetriebsrätInnen ihre KollegInnen bis zum Beginn der nächsten Verhandlungsrunde intensiv über den Stand der Verhandlungen zu informieren. Zudem wurde die Vorbereitung weitergehender betrieblicher Maßnahmen beschlossen, um, wenn es nötig sein sollte, den berechtigten Forderungen der ArbeitnehmerInnen stärkeren Nachdruck zu verleihen.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 14 November 2016 statt.

 Mit kollegialen Grüßen

Johannes Hofmeister                                   Bernhard Hirnschrodt Verhandlungsleiter                                      GPA-djp Wirtschaftsbereichssekretär

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Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2017

Werte Kollegin, werter Kollege!

Am 10. Oktober 2016 haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Anbieter in der Telekom-Branche begonnen. Im Vorfeld der Verhandlungen trafen sich die BetriebsrätInnen aller Betriebe der Branche zur Erstellung des Forderungsprogramms. Aufgrund eines EBIT-Gewinnes von mehr als € 360.000.000.- in der Branche fordern die BetriebsrätInnen eine deutliche Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter.

Wie Kollege Hofmeister so treffend festhielt, haben sich die KollegInnen eine kräftige Gehaltserhöhung für das Jahr 2017 mit ihrem täglichen Arbeitseinsatz verdient. Auch wurde von ihm darauf hingewiesen, dass der Telekom-Sektor einer der wenigen Branchen ist, wo noch 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden muss. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Potenz der Branche einfach nicht mehr gerechtfertigt. Daher ist es an der Zeit, die wöchentliche Normalarbeitszeit zumindest auf 38,5 Stunden zu reduzieren.

Folgende zentrale Forderungen wurden an die Arbeitgeber gestellt:

  • Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter                um 3,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen                 um 3,00%
  • Erhöhung aller kollektivvertraglichen Zulagen          um 3,00%
  • Einführung der Freizeitoption, wie in der Elektro- und Elektronikindustrie
  • Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf zumindestens 38,5 Stunden
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  • Einführung eines Papamonats
  • Bessere kollektivvertragliche Regelungen bei „mobil working“ und „desk sharing“

Nach Übergabe des Forderungsprogramms an die Arbeitgeber und einer kurzen Diskussion darüber teilten die Arbeitgeber mit, dass sie diese Forderungen nicht nachvollziehen können. Um den wirtschaftlichen Erfolg des Jahres 2015 abzugelten können sie sich eine Einmalzahlung vorstellen. Wenn aber auf eine Arbeitszeitverkürzung beharrt wird können sie sich eine Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter nicht nur heuer, sondern auch in den nächsten Jahren nicht vorstellen. Die nächste Verhandlung findet am 25 Oktober 2016 statt. Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen werden wir euch informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Johannes Hofmeister                Alois Bachmeier              Bernhard Hirnschrodt Verhandlungsleiter          stv. Bundesgeschäftsführer    Wirtschaftsbereichssekretär

Herzlich Willkommen zum Telekom Branchen Blog

E-Mails, das Internet und soziale Medien haben die Art und Weise wie wir interagieren und kommunizieren in den letzten Jahren stark verändert. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, zeitnah und zielgerecht zu kommunizieren. Wir haben uns deshalb entschlossen, einen branchenweiten Blog zu eröffnen. Der Blog soll zur schnellstmöglichen Information und Kommunikation der KollegInnen dienen und es Euch ermöglichen einen besseren Einblick in die Gewerkschaft bzw.Betriebsratsarbeit zu erlangen, ohne die Flut der Mails zu steigern. Wir hoffen damit die Interaktion mit Euch zu fördern und setzen auf Euren Input, damit dieser in unsere Arbeit einfließen kann. Rechtliche Beratung wird es in diesem Blog nicht geben. Da die Problemstellungen meist individuell und vertraulich sind ist dafür die persönliche Kommunikation per Telefon, E-Mail oder „face to Face“ besser geeignet.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Eure Kommentare aus rechtlichen Gründen nicht sofort freischalten werden. Der Telekomblog ist ein öffentlicher Blog und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der einzelnen Unternehmen müssen geheim bleiben (siehe Blogregeln). Dies dient Eurem und dem Schutz der Unternehmen.

Mit kollegialen Grüßen

Die Betriebsräte der Telekombranche