KV-Verhandlungen 2018

Am 19.11.2018 fand die zweite Runde der heurigen KV-Verhandlungen für die alternativen Anbieter der Telekom-Branche statt. Dabei präzisierte das Verhandlungsteam der GPA-djp ihre Forderungen.

So sollen die Mindest- und IST-Gehälter sowie kollektivvertraglichen Zulagen mit 1.1.2019 um 4,5% erhöht werden. Die Lehrlingsentschädigungen sollen ebenfalls um 4,5%, aber jedenfalls auf die Werte des Handelskollektivvertrags angehoben werden. Bei Einführung von zusätzlichen Urlaubstage sind die BetriebsrätInnen bereit über die Höhe des Prozentsatzes zu sprechen.

Die Anrechnung sämtlicher Hospiz- und Elternkarenzzeiten auf alle arbeitsrechtlichen und entgeltrechtlichen Ansprüche ist für das Verhandlungsteam ebenfalls eine wichtige Forderung.

Da der Kollektivvertrag der Telekombranche die Höchstgrenze der Arbeitszeit mit 10 Stunden beschränkt, sind Ausgleichsmaßnahmen für den 12 Stundentag daher nicht notwendig. Das Verhandlungsteam der GPA-djp signalisierte aber den Arbeitgebern, dass sie unter bestimmten Bedingungen bereit seien, die bisherigen innerbetrieblichen Vereinbarungen in dieser Frage weiterhin zu akzeptieren. Voraussetzung dafür ist ein Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.

Die Gespräche fanden in einem konstruktiven Rahmen statt. Die Arbeitgeber werden nach Bewertung der Forderungen bei der nächsten Verhandlungsrunde den BetriebsrätInnen des Verhandlungsteams ein Angebot unterbreiten.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 28.11.2018 statt.

Unsere Forderungen im Detail:

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 4,5%
  2. Erhöhung der IST-Gehälter um 4,5%
  3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,5%
  4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,5%

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung des Nachtzuschlages auf 150%
  2. Zusätzliche Urlaubstage
  3. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  4. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
  5. Anrechnung sämtlicher Karenzzeiten auf alle arbeits- und entgeltrechtlicher Ansprüche

Die Gold Plating Liste, ein buntes „Wünsch Dir Was“!

Woher kommt diese „Wünsch Dir Was Liste“ und Warum?
Diesbezüglich hat die Regierung dazu aufgerufen, Regelungen aus dem Sozial /Arbeitsrecht / Umweltschutz ein zu melden, die über den EU-Mindestkriterien liegen und gegebenenfalls herabgesetzt werden könnten. Die Chance haben vor allem die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung dankbar genutzt und diese Gold Plating Liste erstellt. So entstand diese Liste mit knapp 500 Punkten.

Gold Plating Liste

Jetzt fragt sich sicherlich der eine oder andere was hat das bitteschön mit mir zu tun?

Wenn ihr euch diese Liste genauer anseht werdet ihr schnell feststellen, dass uns diesbezüglich ein Menge treffen könnte z.B. den Wegfall der 5 Urlaubswoche oder den Kündigungsschutz für Mütter und einige andere relevante Punkte. Blättert die Liste einfach 1x durch und staunt selbst welche Wünsche hier an die Regierung herangetragen werden. Interessant sind z.B. folgende Punkte ( 14 / 23 / 71 / 83…)

Fakt ist:

Die Wirtschaftsvertreter wünschen sich hier, das österreichische Niveau auf die EU-Mindestbetimmungen zu senken. Nun kann sich jeder selbst ein Bild machen ob dies zu seinem Vor oder Nachteil werden könnte.

Eure Branchen Betriebsräte

Neues Arbeitszeitgesetz: Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind. Mit diesem E-Mail wollen wir informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Außerdem gibt es hier als PDF eine Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage in einer übersichtlichen Tabelle, zur eigenen Verwendung und zum Weiterleiten an Kolleginnen und Kollegen.
Die Infos sind auch hier auf der Websitezum Teilen mit FreundInnen und KollegInnen über Facebook und Twitter.
Viele weitere Informationen, Analysen usw. gibt es auf www.neinzur60stundenwoche.at.

Am 1. September wird der ÖGB in einer Pressekonferenz die Medien sowie bei zahlreichen Veranstaltungen in ganz Österreich die Öffentlichkeit über die 60-Stunden-Woche informieren.

Am 18. September werden sich dann alle Kollektivvertrags-Verhandlerinnen und -Verhandler bei einer großen Konferenz in Wien treffen.

Wir werden natürlich weiterhin über Neuigkeiten und Veranstaltungen informieren

Eure Branchen Betriebsräte

Quelle: GPA-djp

 

Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche wurden nun beschlossen

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

heute hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • „Freiwilligkeit“

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

 

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

Weitere Materialien und Infos unter

https://www.neinzum12stundentag.at/materialien-unterlagen/

Wie geht es weiter?

Die Gewerkschaftsbewegung wird diesen Angriff auf Gesundheit, Einkommen und Freizeit der Beschäftigten nicht unbeantwortet lassen. Die Demo letzten Samstag mit über 100.000 TeilnehmerInnen und hunderte Betriebsversammlungen waren erst der Anfang. Die überfallsartige Beschlussfassung und das vorgezogene Inkrafttreten auf 1. September 2018 soll die Diskussion über dieses unsoziale Gesetz abkürzen. Der Plan der Regierung ist, Widerstand zu erschweren und zeitlich zu begrenzen. Der ÖGB und die Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen eine deutliche Antwort vorbereiten und die weitere Vorgangsweise festlegen. Wir werden auf allen Ebenen für faire Arbeitszeitregeln kämpfen. Die Betroffenheit reicht weit über das Arbeitsleben hinaus. Ehrenamtliches und soziales Engagement in Vereinen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Pflege und Betreuung von Angehörigen, all das wird durch die unplanbare Ausdehnung von täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit erheblich beeinträchtigt. Wir werden diese Auseinandersetzung daher gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Organisationen führen!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Barbara Teiber
gf. Vorsitzende GPA-djp

 

Quelle: GPA-djp

 

 

12-Stunden-Tag: Ein Faktencheck

Mit ihrem Initiativantrag vom 15. Juni 2018 nimmt sich die Regierung das Thema Arbeitszeit vor. Sie soll flexibler werden, zum Vorteil der Betriebe und der Beschäftigten, so die Ansage. Doch was ist konkret geplant? Unser Faktencheck zeigt: Die Arbeitszeitanpassung an die Auftragslage wird leichter. Aber die ArbeitnehmerInnen steigen deutlich schlechter aus.

  • ArbeitnehmerInnen mit Gleitzeit werden in Zukunft um Überstundenzuschläge umfallen
  • Sie sind weniger vor überlangen Arbeitszeiten geschützt.
  • Beruf, Familie und Freizeit werden sie künftig noch schwerer unter einen Hut bringen.
  • Sie können ihre Arbeitszeiten weniger planen und müssen im Extremfall den Beruf aufgeben.

AK Direktor Christoph Klein dazu: „Der Gesetzesentwurf verblüfft darin, wie radikal er ist. Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche werden plötzlich zum Normalfall.“

Sind 60-Stunden-Wochen in Zukunft die Regel oder bleiben sie Ausnahme?

Die Regierung behauptet, 12 Stunden am Tag, fünf Mal pro Woche, das bleibt die Ausnahme. Der Gesetzesentwurf erlaubt aber durchaus, dass 60-Stunden Wochen zum Normalfall werden:

Es gilt zwar weiter die Normalarbeitszeit mit 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Aber die Arbeitszeit plus Überstunden (Höchstarbeitszeit) war bisher mit 10 Stunden am Tag und 50 Stunden in der Woche begrenzt. In gesetzlich genau geregelten Fällen waren als Ausnahme schon bisher 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche möglich.
Dieser gesetzliche Rahmen wird jetzt einfach pauschal auf 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche angehoben. Das passiert nicht auf freiwilliger Basis, siehe unten.

Der Arbeitgeber kann jederzeit verlangen: „Heute bleibst du 12 Stunden da, in dieser Woche brauchen wir dich 60 Stunden.“ Denn anders als bisher braucht er dazu keine Zustimmung des Betriebsrats, muss keine schweren wirtschaftlichen Gründe dafür vorweisen und braucht dafür keine arbeitsmedizinische Begutachtung. 

Sind 12-Stunden-Tage freiwillig?

De facto haben ArbeitnehmerInnen keine Wahl. Die Arbeitgeber werden sich zukünftig an dem neuen gesetzlichen Rahmen orientieren und von ihren MitarbeiterInnen die Bereitschaft dazu erwarten: 12 Stunden am Tag, 60 Stunden in der Woche.

Wer ablehnt – und das sagt uns unsere Beratungspraxis und eigentlich schon der Hausverstand – muss Angst um seinen Arbeitsplatz haben. Denn man müsste zu einem legalen Arbeitszeitmodell Nein sagen und riskiert einen Rauswurf.

Noch dazu würde mit dem neuen Gesetz die Beweislast umgekehrt: Nach geltendem Recht muss der Arbeitgeber begründen, warum die 11. und 12. Arbeitsstunde nötig ist. In Zukunft müssen die ArbeitnehmerInnen beweisen, dass sie berücksichtigungswürdige Gründe gegen diese Überstunden haben.

10 Stunden am Tag können angeordnet werden, die 11. und 12. Stunde kann man ablehnen. Stimmt das?

Das Problem: Im Arbeitsrecht gilt für ArbeitnehmerInnen die grundsätzliche Verpflichtung zur Überstundenleistung. Überstunden können nur in begründeten Fällen abgelehnt werden. Wer ablehnt, riskiert die fristlose Entlassung. Erst im Nachhinein prüft das zuständige Gericht, ob die Ablehnung berechtigt war. Da ist der Job schon weg.

Was gilt als Ablehnungsgrund für die 11. und 12. Überstunde am Tag?

Das Ablehnungsrecht, wie es vorgesehen ist, gilt nur bei „überwiegenden persönlichen Interessen“. Was ist wichtiger: Dass ein Arbeitnehmer in die Physiotherapie-Stunde soll und seine Kollegin ihre Kinder abholen muss, oder die wirtschaftlichen Gründe des Arbeitgebers? Das ist in diesem Entwurf überhaupt nicht ausformuliert. Sogar, ob Kinderbetreuung darunter fällt, ist keine sichere Sache.

Das heißt: Was als wichtiges persönliches Interesse anerkannt wird, hängt vom guten Willen des Arbeitgebers ab oder muss im Konfliktfall vom Gericht entschieden werden. Für ArbeitnehmerInnen bietet diese Formulierung keinerlei Rechtsicherheit. Und sie lässt einen sehr großen Spielraum für die Entscheidung des Gerichts.

BEISPIEL

Sabine H. muss um 16  Uhr weg, nach fast 10 Stunden Arbeit, um ihre Kinder vom Hort abzuholen. Das heißt: Ein Teil ihrer Arbeit, die ihr Chef lieber heute noch erledigt hätte, muss bis morgen liegen bleiben. Er fordert: „Bleib heute 12 Stunden. Die wirtschaftlichen Interessen der Firma sind wichtiger, deine Kinder kann auch die Oma abholen.“ Sabine hat jetzt 3 Optionen:

  • Sie fügt sich dem Willen des Arbeitgebers – unfreiwillig.
  • Sie lehnt die Überstunden trotzdem ab, vielleicht auch mehr als einmal. Weil sie damit aus Sicht des Arbeitgebers gegen ihren Arbeitsvertrag verstößt, verliert sie früher oder später ihren Job. Welche Interessen denn tatsächlich wichtiger waren – die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers oder die Kinderbetreuungspflichten – das entscheidet erst das Gericht, Monate bis Jahre später. Ihr Arbeitsplatz ist dann leider schon lange weg.
  • Im harmlosesten Fall lehnt sie ab und der Chef akzeptiert das. Aber Sabine ist jetzt immer die, die negativ auffällt, weil sie nicht länger bleiben kann. Der neue Standard ist schließlich 12 Stunden.

Bekomme ich auch in Zukunft Überstundenzuschläge?

Angeordnete Überstunden bei fixen Arbeitszeitmodellen müssen nach wie vor samt Zuschlägen bezahlt werden.

Hart getroffen sind aber all jene ArbeitnehmerInnen mit einer Gleitzeitvereinbarung, s. unten.

Ich arbeite Gleitzeit – verliere ich meine Überstundenzuschläge?

Ja. Eine Million Menschen in Österreich, die Gleitzeit arbeiten, könnten ganz massiv draufzahlen:

  • Derzeit gilt: Bei Gleitzeit ist die 9. und 10. Arbeitsstunde am Tag keine Überstunde (wie das bei fixen Arbeitszeitmodellen der Fall wäre), sondern kann innerhalb einer fixen Periode zum Gleiten benutzt werden. Die 11. und 12. Überstunde am Tag – zum Teil ja jetzt schon zulässig – ist aber mit mindestens 50% Zuschlag abzugelten.
  • In Zukunft gibt es die Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde nicht mehr. Sie werden zu normalen Gleitstunden, die 1:1 abgegolten werden. Der bisher zwingend geltende 50%-Zuschlag geht in den meisten Fällen verloren.
MEHR INFOS

Was gilt bei Gleitzeit jetzt – und wie würde das in Zukunft ausschauen? Eine detaillierte Einschätzung unserer ExpertInnen können Sie hier nachlesen!

Es ist also zu befürchten, dass für mehr und mehr Arbeitsverhältnisse eine solche Gleitzeitvereinbarung getroffen wird. Die kann ein Arbeitnehmer zwar theoretisch ablehnen, praktisch wird das aber harte Konsequenzen haben bzw. er bekommt einfach den Job nicht.

Was mit geltenden Gleitzeitvereinbarungen passiert, steht in den Sternen. Auf Dauer werden sie wohl durch neue – schlechtere – ersetzt werden.

Ich habe einen All-In-Vertrag – was bedeutet das neue Modell für mich?

Der 12-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche bedeutet für Sie: Mehr arbeiten fürs gleiche Geld. Denn: Bei einem All-In-Vertrag vereinbart man einen Pauschallohn, mit dem auch die Überstunden abgegolten werden. Solange der Stundenlohn den Mindestlohn nicht unterschreitet, ist das leider völlig legal.

Aber es gibt ja auch jetzt schon viele ArbeitnehmerInnen, die manchmal bis zu 12 Stunden arbeiten müssen. Was ist der Unterschied zur neuen Regelung?

In Betrieben mit Betriebsrat ist es bereits heute erlaubt, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche zu arbeiten – aber nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen:

  • Besonders hoher Arbeitsbedarf
  • Verhinderung eines hohen wirtschaftlichen Nachteils

Übersetzt aus dem Juristendeutsch: Es muss in der Firma Feuer am Dach sein!

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats fällt mit dem neuen Gesetz, der Arbeitgeber kann 12-Stunden-Tage auch einseitig anordnen. Auch die Bindung an spezielle Gründe und die ersatzweise Zustimmung des Arbeitsmediziners bzw. der Arbeitsmedizinerin, wenn es keinen Betriebsrat gibt, fallen im neuen Gesetz weg.

ACHTUNG! Zuschläge können wegfallen

In Betrieben mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur 11. und 12. Stunde wurden oft gute Zuschläge für ArbeitnehmerInnen ausgehandelt (z.B. 100% Zuschlag statt 50%) – sie werden wohl so nicht bestehen bleiben.

Viele erhoffen sich vom 12-Stunden-Tag im Gegenzug lange Freizeitblöcke. Ist das garantiert?

Nein, leider nicht. Die neue Regelung ermöglicht ja ausdrücklich auch 60-Stunden-Wochen, und das durchaus auch wochenlang hintereinander. Die einzige Grenze setzt eine EU-Richtlinie: Mit durchschnittlich 48 Stunden Wochenarbeitszeit über 4 Monate gerechnet.

Grundsätzlich werden diese Überstunden in Geld abgegolten. Zeitausgleich bekommt man nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das beide vereinbaren wollen. ArbeitnehmerInnen können sich die Form der Abgeltung nicht einfach aussuchen und das neue Gesetz gibt dazu auch keinerlei Wahlmöglichkeit.

Ob es im Anschluss an Überstundenmarathons also auch längere Freizeitphasen gibt, hängt ausschließlich vom guten Willen des Arbeitgebers ab. Die ArbeitnehmerInnen haben darauf kein verbrieftes Recht und können baldigen Zeitausgleich juristisch nicht durchsetzen.

Kommt die 4-Tage-Woche?

Die Möglichkeit einer 4-Tage-Woche gibt es gesetzlich bereits seit über 20 Jahren. Es geht also jetzt schon, dass Montag bis Donnerstag je 10 Stunden gearbeitet wird und der Freitag frei ist. An den vier Arbeitstagen dürfen auch bereits jetzt Überstunden bis zu 12 Stunden täglich gemacht werden.

Stellt sich die Frage, warum die 4-Tage-Woche dann nicht bereits verbreiteter ist? Die einfache Antwort: Arbeitgeber lassen solche Modelle kaum zu. Auch in der neuen Gesetzesvorlage kommt die 4-Tage-Woche nicht vor, die ArbeitnehmerInnen haben nach wie vor kein Recht darauf

Kann ich verlässlich mein Zeitguthaben innerhalb einer bestimmten Zeit konsumieren?

Nein, hier gibt es leider Verschlechterungen. Bisher musste am Ende einer Durchrechnungsperiode klar Schiff gemacht werden: Übergroße Zeitguthaben wurden abgebaut.

Jetzt ist geplant, dass man Zeitguthaben mehrmals in den nächsten Durchrechnungszeitraum verschieben kann. Im Klartext: Die ArbeitnehmerInnen müssen Zeitguthaben unter Umständen lange vor sich herschieben, bis die ArbeitgeberInnen endlich Zeitausgleich zustimmen. Bei notorisch unterbesetzten Stellen verschiebt sich die Erholung damit auf den St. Nimmerleinstag.

Wer Minusstunden stehen hat, etwa weil er oder sie zu wenige Dienste zugeteilt bekommen hat, steht dann immer mehr in der „Zeitschuld“ beim Arbeitgeber. Die Beschäftigten können aber überhaupt nicht planen, wann die Stunden wieder aufgebaut werden dürfen. Mitbestimmung, Flexibilität und gleichberechtigtes Miteinander schauen anders aus.

Quelle: AK Wien

 

Kampagne Herz für Soziales

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unser gut funktionierendes Sozialsystem ist in Gefahr. Die Regierung plant Änderungen der Strukturen, grobe Einsparungen (AUVA!) und die Zusammenlegung der Sozialversicherungen ohne Plan und Rücksicht auf die Betroffenen.  Österreich hat eines der am besten funktionierenden Sozialsysteme der Welt und das muss so bleiben.  Alle ÖsterreicherInnen sind durch die Sozialversicherungen gut versorgt. Es steht viel auf dem Spiel, unsere Kranken-, Pensions- und Unfallvorsorge!

Deshalb wurde im Rahmen der ÖGB-Vorständekonferenz in Wien gemeinsam mit der Gewerkschaft vida unsere neue Kampagne „Mein Herz für ein soziales Österreich“ präsentiert. Damit werben wir für den Erhalt eines der besten Sozialsysteme der Welt mit dem Herzstück Sozialversicherung. Mit dieser breit angelegten Kampagne kämpfen wir auch für die Weiterentwicklung dieses österreichischen Erfolgsmodells.

Alle Österreicherinnen und Österreicher werden aufgefordert, sich aktiv in diese Kampagne einzubringen. Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet. Deshalb werde aktiv, unterstütze unsere Kampagne und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden!

 

Herzstück der Kampagnen ist die Website www.herzfuersoziales.at mit allen Infos zum Thema.

Bitte teilt und liked die Kampagne in den sozialen Medien!
Gemeinsam für ein funktionierendes Sozialsystem!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Mario Ferrari                           Franz Georg Brantner
Geschäftsführer                      Vorsitzender der Region Wien

GPA-djp Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

Werte Kollegin!                Werter Kollege!

Am 30.10.2017 begannen unsere  Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Telekomanbieter. Das Verhandlungsteam der GPA-djp präsentierte den Arbeitgeber folgendes Forderungsprogramm:

  • Erhöhung der IST- und Mindestgrundgehälter um 4,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,00%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,00%
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufen

Begründet wird unsere Forderung von 4,00% mit der ausgesprochen guten Ertragslage der Branche.

Von Seiten der Arbeitgeber wurde das Forderungsprogramm der ArbeitnehmerInnen zur Kenntnis genommen, Wir erwarten heute bei der zweiten Verhandlungsrunde, ihr entgeltrechtliches Angebot zu erhalten.

Rahmenrechtlich wollen die Arbeitgeber vor allem Änderungen bei den Arbeitszeitregelungen haben.

Seit 10:00 läuft die 2. Verhandlungsrunde.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister & das GPA-djp Verhandlungsteam

 

Mach mit!

Gemeinsam gegen Steueroasen und für Gerechtigkeit !

Gerechtigkeit statt Steueroasen

Rund 1.000 Milliarden Euro entgegen den EU-Statten pro Jahr. Verursacht durch aggressive Steuertricks von Großkonzernen und reicher Einzelpersonen. Bis zu 32.000 Mrd.US Dollar sollen laut ExpertInnen bereits in Steueroasen geparkt sein. Der Großteil unversteuert. Zeitgleich hat der Finanz- und Wirtschaftskrise einen großen Teil der Bevölkerung schwer getroffen: Viele EU-Mitgliedsländer haben ihre Sozialleistungen zurückgefahren und Steuern erhöht. Den Menschen bleibt weniger zum Leben. EU-Länder fehlen teilweise ausreichende Mittel, um gegen Armut und Ungleichheiten vorgehen zu können.

Steuertricks der Konzerne stoppen!

Die unfairen und illegalen Steuerpraktiken von Multinationalen Konzernen und Superreichen müssen endlich ein Ende finden. Aus Sie sollen einen gerechten Beitrag zum Allgemeinwohl leisten – etwa für Bildung, Arbeitsmarktprojekte, Infrastrukturvorhaben oder Forschung.

Wir wollen die EU-PolitikerInnen an ihre Verantwortung gegenüber der Bevölkerung erinnern. Sie sollen sich aktiv für Steuergerechtigkeit einsetzen. Bitte helft uns, Druck zu machen!

  • Weil auch Multis wie Apple, Google und Starbucks faire Steuern zahlen sollen
  • Weil die Steuertricks der Reichen und Konzerne allen schaden
  • Weil wir Gerechtigkeit statt Steueroasen wollen

Einfach mit dem Smartphone QR Code scannen

oder auf https://www.nototaxhavens.eu/de/ registrieren.

Quelle: AK Wien

Eure Branchen Betriebsräte

Die Messe für ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz

Am 11. und 12. Mai finden Sie die wichtigsten Servicestellen Wiens im AK Bildungszentrum unter einem Dach.

Sie können sich für den beruflichen Wiedereinstieg jede Menge Tipps holen, Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Erfahrung bringen und arbeits- und sozialrechtliche Fragen klären.

TIPP:

Ihren Bildungsgutschein in der Höhe von 170 Euro können Sie als AK Wien Mitglied bei der BBB beantragen und gleich mitnehmen. Die Kurse des BFI Wien können bei der Messe direkt gebucht werden.

Alle Infos zum Kindergeldkonto:

Ab dem 1.März 2017 ist das Kinderbetreuungsgeld neu geregelt: Eltern können zwischen 2 Modellen wählen.

Auf der Messe können Sie auch kostenlos an Minikursen und Workshops teilnehmen. Themenschwerpunkte sind Bewerbungstipps, berufliche Perspektiven nach der Karenz, Elternteilzeit und Erkennen der eigenen Stärken. Das Netzwerk für Eltern wird vorgestellt. Weiters wird auf der Messe Einzelberatung für das Nachholen von Abschlüssen angeboten.

Zeit: 11. und 12. Mai 2017, 8.30 – 14.00 Uhr

Ort: AK Wien Bildungszentrum, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien

Eintritt frei! Keine Anmeldung erforderlich!

Die Wiener Kinderfreunde betreuen Ihre Kinder kostenlos während der gesamten Veranstaltung

 

Eure Branchen Betriebsräte