Recht auf Offline: „Arbeitgeber unterliegen einem Irrglauben“

Weil wir als Branchen Betriebsräte immer wieder darauf angesprochen werden.

Es brauche in Österreich keine strengeren Gesetze, sondern nur die Einhaltung der bestehenden, sagen Experten

Wien – Untersuchungen gibt es schon zuhauf: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen dank Firmenhandys immer mehr. Laut dem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer sagt ein Drittel der Beschäftigten, sie würden nach Dienstschluss weiterarbeiten.

Wegen derartiger Entwicklungen wurde in Frankreich, wie berichtet, nun das Arbeitsrecht verschärft. Damit das „Recht auf Abschalten“ eingehalten werden kann, müssen die Firmen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit Handys, Laptops und Co regeln.

Gesetze eindeutig

Braucht es auch in Österreich gesetzliche Änderungen? Vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal kommt ein klares Nein. Der Grund: Die Gesetze seien schon eindeutig. Werden berufliche Mails am Abend am Handy abgearbeitet, ist das Arbeitszeit und müsste auch als solche gerechnet werden. Auch etwaige Überstundenzuschläge könnte der Mitarbeiter einfordern. Sollte es danach keine Pause von elf Stunden geben, wäre das auch eine Verletzung der Ruhezeitbestimmungen, für die der Betrieb eine Strafe ausfassen könnte, erklärt Mazal.

Eine Verpflichtung zur Arbeit abseits der normalen Arbeitszeit besteht aber nur, wenn Rufbereitschaft vereinbart ist. Das ist an maximal zehn Tagen im Monat zulässig. Aber auch dann besteht natürlich ein Anspruch auf Bezahlung oder, sofern vereinbart, auf eine Zeitgutschrift. Die Annahme eines Firmenhandys begründet jedenfalls noch keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.

Keine Lücken

Vereinzelt sei es auch schon vorgekommen, dass Arbeitgeber jemanden entlassen haben, weil Arbeitsaufträge, die am Abend via E-Mail erteilt wurden, nicht umgesetzt wurden, erzählt Mazal. Die Arbeitsgerichte würden solche Fälle aber immer aufheben, was die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze unterstreiche.

Das Problem seien also nicht rechtliche Lücken, sondern die Nichteinhaltung bestehender Regelungen, meint der Experte. „In Wahrheit ist das eine Frage von fehlender Unternehmens- und Rechtskultur. Viele Arbeitgeber unterliegen dem Irrglauben: Je mehr sie die Mitarbeiter auspressen, desto effizienter werden sie. Das ist aber ein Irrtum, das ist nicht nachhaltig.“

„Unbefriedigende Situation“

Als „unbefriedigend“ bezeichnet auch Alexander Heider die aktuelle Situation. Er ist Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit bei der Arbeiterkammer. In der Praxis werde in aller Regel nicht geklagt, sagt er. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit führe aber zu massiven Problemen – „angefangen von Schlaflosigkeit bis Erholungsunfähigkeit“. Er rät allen Mitarbeitern, sämtliche Arbeitsleistungen aufzuzeichnen, und den Betriebsräten, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie möglichst präzise Betriebsvereinbarungen zu formulieren.

Auf die rigorose Einhaltung der Gesetze drängt auch die Gewerkschaft. Sinn des Arbeitszeitrechts sei der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der Gesundheit. Die bestehende Gesetzeslage sei dafür aber ausreichend.

Pragmatischer Zugang

Der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält ebenfalls nichts von weiteren gesetzliche Maßnahmen, auf die in Frankreich vor allem die Arbeitgeber gedrängt haben. Sie haben das getan, um Rechtssicherheit zu haben. Bis jetzt sei man mit dem „pragmatischen Zugang in Österreich“ aber gut gefahren, findet Gleitsmann. Gemeint ist: Es gebe zwar Anrufe oder E-Mails in der Freizeit, umgekehrt würden die Arbeitgeber aber nicht so genau hinschauen, wenn Mitarbeiter in der Arbeit im Internet surfen oder auf Facebook unterwegs sind.

Dass mit der ständigen Erreichbarkeit die Gefahr von Überforderung oder Burnout einhergeht, ist aber auch für Gleitsmann klar. Solche Probleme zu erkennen sei aber letztlich auch Aufgabe von Führungskräften, sagt der Kammervertreter. Dafür gebe es ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote. Gleitsmann: „Schwierig ist es vor allem dort, wo Mitarbeiter ohne Anordnungen in der Freizeit arbeiten und sich selbst Stress machen.“ (Günther Oswald, 3.1.2017)

Alle Infos zu diesem Thema

Quelle: www.derstandard.at

Arbeiterkammer Bildungsgutschein 2017

Bildungsgutschein

Der AK Bildungsgutschein soll den AK Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für die persönliche Weiterbildung in der Höhe von 120 Euro. Er kann entweder auf einmal eingelöst oder auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.

Bin ich AK Mitglied?

AK Wien-Mitglied sind Sie, wenn Sie bei einem Wiener Unternehmen nicht selbstständig beschäftigt sind. Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrer persönlichen AktivKarte oder im Adressfeld der Mitgliederzeitung AK FÜR SIE.

Angebote für Eltern in Karenz 

Für Eltern in Karenz haben wir eine besondere Bildungsoffensive: Sie erhalten als Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz sogar 170 €. Viele Kurse für Eltern in Karenz bieten wir mit Kinderbetreuung an, denn Weiterbildung und Familie dürfen kein Widerspruch sein.

Unterstützung für das Nachholen eines Lehrabschlusses

Wer seinen Lehrabschluss nachholen möchte, bekommt ebenfalls einen Bildungsgutschein im Wert von 170 Euro.

So können Sie den Bildungsgutschein anfordern

  • per E-mail – siehe Formular unten oder
  • per Tel.: 0800 311 311 oder
  • per Fax.: 0800 20 20 45 unter Bekanntgabe von Name, Adresse und Mitgliedsnummer

Hier findet ihr dazu weitere Infos.  AK Infos zum Thema Bildungsgutschein

Eure Telekom Betriebsräte

Quelle:www.Arbeiterkammer.at

Für unsere Gewerkschaftsmitglieder

Liebe Kollegin, 
lieber Kollege,

die GPA-djp Bildungsabteilung veranstaltet das Seminar Infotage Arbeitnehmerveranlagung 2016 (SE)

ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer lassen Jahr für Jahr viel Geld am Finanzamt liegen, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Bei der ANV können Steuerabschreibungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Die GPA-djp bietet für BetriebsrätInnen einen Infotag zum Thema

Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für das Kalenderjahr 2016 an: § Wann bin ich verpflichtet die ANV zu machen? § Wann ist es sinnvoll sie freiwillig durchzuführen? § Welche Möglichkeiten und Fristen zur Einreichung gibt es?

Seminarziel: Die TeilnehmerInnen haben einen Überblick über die Möglichkeiten der „Abschreibungen“. Sie wissen wie man den Antrag ausfüllt und welche außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben , Werbungskosten u.v.m. geltend gemacht werden können.

Wir können dir für den genannten Infotag 4 Termine anbieten. Bitte melde dich nur zu einem Termin an! (Der Vortrag und Inhalt ist bei jedem Veranstaltungstag derselbe. Du kannst aus den 4. Terminmöglichkeiten deinen Termin auswählen.)

Anmeldungen werden ausschließlich über den jeweiligen Link entgegengenommen.

Datum: 16.01.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342561192256/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 30.01.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573298697/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 02.02.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573299731/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 09.03.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573300577/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16 – 18 (SR 21)

Zielgruppe: BR-Mitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und sich einen Überblick über die Arbeitnehmerveranlagung verschaffen wollen.

Wenn du Interesse hast melde dich bitte über den Link an, Anmeldungen werden nur über den Link entgegengenommen.

Für eventuelle Anfragen stehen wir dir gerne schriftlich unter der angeführten Mailadresse (brigitte.abloescher@gpa-djp.at) zur Verfügung.

Sollten nach kurzer Zeit alle freien Seminarplätze ausgebucht sein empfehle ich dir, dich für den aktuell ausgeschriebenen Termin auf die Warteliste anzumelden. Sobald der nächste Termin geplant und fixiert ist, erhältst du vorab die Möglichkeit, dich anzumelden (KollegInnen auf der Warteliste werden bevorzugt eingeladen). Die Benachrichtigung über den neuen Termin senden wir sechs Wochen vor dem Termin – gegebenenfalls auch schon früher – an die KollegInnen auf der Warteliste aus.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!

Quelle:GPD-DJP

Frohe Weihnacht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal steht Weihnachten vor der Tür. Für die Einen die hektischste für Andere die besinnlichste Zeit des Jahres. Weihnachten hat sehr viele schöne Seiten, und die sollte man auch mit vollen Zügen genießen.  

Wir wünschen Euch und Euren Lieben ein wunderschönes, besinnliches und frohes Weihnachtsfest und

uns Allen ein tolles neues Jahr 2017.

 Eure Betriebsräte und Betriebsrätinnen

Nicht raunzen – tu was! Mach mit bei der ÖGB/AK-Aktion – Deine Stimme für ein soziales Europa!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

seit Jahren setzen sich ÖGB, AK und die europäischen Gewerkschaften für einen grundlegenden politischen Kurswechsel in Europa ein. Wir wollen ein Ende der verheerenden Kaputtsparpolitik und des Sozialabbaus. Wir setzen uns ein für Wachstum, Beschäftigung und starke soziale Rechte in der gesamten EU! Die EU-Kommission hat eine Online-Konsultation zu der geplanten „Europäischen Säule sozialer Rechte“gestartet, die noch bis Jahresende läuft.

ÖGB, AK und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) starten nun eine Online Kampagne, damit sich jede und jeder mit wenigen Klicks an dieser Konsultation beteiligen kann: Unter socialrightsfirst kannst Du Deine Stimme für ein soziales Europa abgeben. Beteilige Dich an unserer Initiative und gib der EU-Kommission ein deutliches Zeichen: Soziale Rechte müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten haben – in ganz Europa! Mit wenigen Klicks kannst Du die Forderungen der europäischen Gewerkschaften unterstützen und an die EU-Kommission schicken. Es verbleiben noch 19 Tage, um bei der Konsultation mitzumachen. Bitte unterstütze unsere Forderungen nach einer starken sozialen Säule in der EU und beteilige Dich an unserer Aktion! Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Mit kollegialen Grüßen

Erich Foglar Mag.                                                                            Bernhard Achitz

ÖGB-Präsident                                                                                Leitender Sekretär

Quelle:ÖGB Europabüro

 

Der Lohnzettel einfach erklärt

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

im neuen Info-Tool des ÖGB zum Lohn- und Gehaltszettel erklären wir auf einfache Weise, was sich hinter Begriffen wie Bruttolohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung steckt und wieso diese Beiträge abgezogen werden. Denn der Inhalt des Lohnzettels ist vielen ArbeitnehmerInnen ein Rätsel.

Wichtig dabei ist, dass sie ihre Entgeltabrechnung nachvollziehen und somit überprüfen können.

Wir ersuchen euch, diese neue Website zu bewerben. Reinschauen und Weitersagen lohnt sich jedenfalls – besonders jetzt, wo viele Beschäftigte ihr Weihnachtsgeld erhalten. Denn wir erklären auch, wer einen Anspruch auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat und wie es berechnet wird.

Der Lohnzettel

Quelle:ÖGB

Österreich im Europavergleich: Eine Kultur langer Arbeitszeiten

Die Ausgabe 2/2016 des Trendreport Arbeit, Bildung, Soziales – Österreich im Europavergleich behandelt schwerpunktmäßig das Thema der Arbeitszeit in Europa.

Wie viel Zeit haben Beschäftigte eigentlich, um sich weiterzubilden? Dieser Frage widmet sich unter anderem die aktuelle Ausgabe des Trendreport mit dem Schwerpunkt Arbeitszeit. Er enthält Ergebnisse zur Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei Fortbildungen, zu Arbeitszeitwünschen und der Ausprägung einer Vollzeitnorm sowie zu Gründen für Teilzeit im europäischen Vergleich und zu Arbeitszeitentwicklungen und flexiblen Arbeitszeiten in Europa. Spannende Hintergrundinformationen bietet ein Text zur Vergleichbarkeit von Arbeitszeitdaten anhand des Beispiels zweier großer und häufig verwendeter internationaler Datensätze. Darüber hinaus präsentiert er Ergebnisse zur Beschränkung von Arbeitszeit und Überstunden vier europäischer Länder. Der Ökonom Philippe Askenazy gibt zu dem in einem Interview Einblick in die französische Perspektive auf die 35-Stunden-Woche.

Die Gestaltung der Arbeitszeit betrifft wirtschaftliche Ziele ebenso wie unmittelbare Lebensinteressen und Themen sozialer Ungleichheit. Aber wie ist Arbeitszeit in der Erwerbsbevölkerung im internationalen Vergleich verteilt, und wie zufrieden sind die Beschäftigten mit der Dauer ihrer Arbeitszeiten? Diesen Themen widmen sich neue Auswertungen der europäischen Arbeitskräfteerhebung von 2014, die diese Woche im „Trendreport Arbeit – Bildung -Soziales. Österreich im Europavergleich“ (http://forba.at/de/publications/trendreport) veröffentlicht wurden.

„Der internationale Vergleich von Arbeitszeitregimen zeigt, dass hinsichtlich Arbeitszeit vieles möglich ist. Daher wäre es an der Zeit für eine Renaissance der Arbeitszeitpolitik im Sinne einer beschäftigungssichernden, gesundheitsfördernden und emanzipatorischen Entwicklung der Gesellschaft.“  (Franz Astleithner vom Institut für Soziologie)

Ich empfehle allen, sich die Mühe zu machen und den Trendreport zu lesen. Es lohnt sich. Er wird für so manches Aha Erlebnis sorgen. Er zeigt auf: „Eine Arbeitszeitverkürzung ist gerade auch in Zeiten der Globalisierung möglich und sinnvoll, nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Wirtschaft.“

Johnny Hofmeister

Betriebsrat T-Mobile Austria

Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2017

Werte Kollegin, werter Kollege!

Am 10. Oktober 2016 haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Anbieter in der Telekom-Branche begonnen. Im Vorfeld der Verhandlungen trafen sich die BetriebsrätInnen aller Betriebe der Branche zur Erstellung des Forderungsprogramms. Aufgrund eines EBIT-Gewinnes von mehr als € 360.000.000.- in der Branche fordern die BetriebsrätInnen eine deutliche Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter.

Wie Kollege Hofmeister so treffend festhielt, haben sich die KollegInnen eine kräftige Gehaltserhöhung für das Jahr 2017 mit ihrem täglichen Arbeitseinsatz verdient. Auch wurde von ihm darauf hingewiesen, dass der Telekom-Sektor einer der wenigen Branchen ist, wo noch 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden muss. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Potenz der Branche einfach nicht mehr gerechtfertigt. Daher ist es an der Zeit, die wöchentliche Normalarbeitszeit zumindest auf 38,5 Stunden zu reduzieren.

Folgende zentrale Forderungen wurden an die Arbeitgeber gestellt:

  • Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter                um 3,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen                 um 3,00%
  • Erhöhung aller kollektivvertraglichen Zulagen          um 3,00%
  • Einführung der Freizeitoption, wie in der Elektro- und Elektronikindustrie
  • Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf zumindestens 38,5 Stunden
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  • Einführung eines Papamonats
  • Bessere kollektivvertragliche Regelungen bei „mobil working“ und „desk sharing“

Nach Übergabe des Forderungsprogramms an die Arbeitgeber und einer kurzen Diskussion darüber teilten die Arbeitgeber mit, dass sie diese Forderungen nicht nachvollziehen können. Um den wirtschaftlichen Erfolg des Jahres 2015 abzugelten können sie sich eine Einmalzahlung vorstellen. Wenn aber auf eine Arbeitszeitverkürzung beharrt wird können sie sich eine Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter nicht nur heuer, sondern auch in den nächsten Jahren nicht vorstellen. Die nächste Verhandlung findet am 25 Oktober 2016 statt. Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen werden wir euch informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Johannes Hofmeister                Alois Bachmeier              Bernhard Hirnschrodt Verhandlungsleiter          stv. Bundesgeschäftsführer    Wirtschaftsbereichssekretär

Herzlich Willkommen zum Telekom Branchen Blog

E-Mails, das Internet und soziale Medien haben die Art und Weise wie wir interagieren und kommunizieren in den letzten Jahren stark verändert. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, zeitnah und zielgerecht zu kommunizieren. Wir haben uns deshalb entschlossen, einen branchenweiten Blog zu eröffnen. Der Blog soll zur schnellstmöglichen Information und Kommunikation der KollegInnen dienen und es Euch ermöglichen einen besseren Einblick in die Gewerkschaft bzw.Betriebsratsarbeit zu erlangen, ohne die Flut der Mails zu steigern. Wir hoffen damit die Interaktion mit Euch zu fördern und setzen auf Euren Input, damit dieser in unsere Arbeit einfließen kann. Rechtliche Beratung wird es in diesem Blog nicht geben. Da die Problemstellungen meist individuell und vertraulich sind ist dafür die persönliche Kommunikation per Telefon, E-Mail oder „face to Face“ besser geeignet.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Eure Kommentare aus rechtlichen Gründen nicht sofort freischalten werden. Der Telekomblog ist ein öffentlicher Blog und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der einzelnen Unternehmen müssen geheim bleiben (siehe Blogregeln). Dies dient Eurem und dem Schutz der Unternehmen.

Mit kollegialen Grüßen

Die Betriebsräte der Telekombranche