Informationen zum 12-Stunden-Tag und zur 60-Stunden-Woche

Liebe Kollegin,Lieber Kollege,

die Regierung hat letzten Donnerstag ohne Zeit für Begutachtung ihren Plan zur Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages und der 60-Stunden-Arbeitswoche im Parlament eingebracht. Nach einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfes steht fest: seine Realisierung würde schwerwiegende Folgen für die Gesundheit, das Einkommen und das Familienleben aller ArbeitnehmerInnen in Österreich haben.

Ich habe schon Donnerstagabend in der ZIB 2 im ORF klargemacht, was wir von dieser Vorgangsweise halten. Wir setzen uns gegen diesen Angriff auf die Lebensqualität und Gesundheit von arbeitenden Menschen zur Wehr. Dazu werden wir Widerstand in den Betrieben und in der Öffentlichkeit organisieren. Eine Ersteinschätzung der GPA-djp kannst du unter folgendem Link abrufen:

Eine Ersteinschätzung der GPA-djp

Unwahrheit: Es hat nie eine Sozialpartnervereinbarung zur „Arbeitszeitflexibilisierung“ gegeben. Das ist die Unwahrheit. Wahr ist, dass bis Juni 2017 über eine ganze Reihe von Forderungen der Arbeitgeber geredet wurde. Über die Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite wurde trotz zahlreicher Gespräche nicht verhandelt. Genau deshalb hat es am Ende keine Sozialpartnervereinbarung gegeben. Von einer Einigung kann daher keine Rede sein.

Gewinnmaximierung statt Arbeitnehmerschutz: Geht es nach der Regierung, wird der 12-Stunden-Tag von der Ausnahme zum Regelfall. Bisher sind 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden (Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils). Im Wesentlichen geht es darum, den Betrieb vor Schaden zu bewahren. Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen nachweisen, daher ist 12/60 die Ausnahme geblieben. Künftig soll 12/60 aber an keine Voraussetzungen gebunden sein. Der Arbeitgeber kann es anordnen, wann immer er will. Er kann sogar damit kalkulieren, nur um die Gewinnspanne zu erhöhen.

Der Arbeitgeber sitzt auf dem längeren Ast: Freiwilligkeit im Arbeitsrecht ist ein sehr relativer Begriff. Wenn der Arbeitgeber einen Wunsch äußert, dem ArbeitnehmerInnen nicht nachkommen, sind in der Praxis vielfältige Nachteile zu erwarten – von Nichtberücksichtigung bei Beförderungen bis zu Kündigung, im schlimmsten Fall Entlassung, wenn man sich den Wünschen der Arbeitgeber wiederholt widersetzt. Im Gesetzesentwurf ist lediglich ein Ablehnungsrecht aus „überwiegenden persönlichen Interessen“ enthalten, von Freiwilligkeit ist keine Rede.

Freizeit gibt’s nur, wenn Auftragsflaute herrscht: Auch die Darstellung, dass ArbeitnehmerInnen ihre erworbenen Freizeitansprüche konsumieren können, wann sie wollen, ist realitätsfremd. Freizeit kann nach Regierungsplänen nur konsumiert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wird in vielen Fällen nur dann sein, wenn gerade nichts los ist – und nicht dann, wenn der/die ArbeitnehmerIn freie Tage braucht.

Überstundenauszahlung wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben, Zuschläge fallen weg: Die Behauptung, dass Überstundenzuschläge erhalten bleiben, ist eine Nebelgranate, weil gleichzeitig von der Ausweitung der Durchrechnungszeiträume gesprochen wird. Denn der Sinn eines Durchrechnungszeitraums liegt darin, dass Mehrstunden, die innerhalb des Durchrechnungszeitraums durch Zeitausgleich ausgeglichen werden, eben ohne Zuschlag abgegolten werden. Wenn man zusätzlich davon spricht, Mehrstunden von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten zu übertragen, werden diese Mehr- und Überstunden zuschlagsfrei 1:1 ausgeglichen – oder eben gar nie, weil sie auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.

Flexibilität darf keine Einbahn sein. Wo die Arbeitgeber die Beschäftigten kapazitätsorientiert einsetzen wollen, brauchen die ArbeitnehmerInnen als Ausgleich Selbstbestimmung, Planbarkeit und Verkürzung der Arbeitszeit.

Egal wie man’s regelt – überlanges Arbeiten macht krank. Egal, wie man überlange Arbeitszeiten konkret regelt, und egal, ob freiwillig oder unfreiwillig so lang gearbeitet wird: Überlanges Arbeiten ist schlecht für die Gesundheit, und freiwilliges langes Arbeiten ist nicht wirklich gesünder. Arbeitszeitgesetze sind Schutzgesetze – auch vor Selbstausbeutung!

Der ÖGB und seine Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen über konkrete Protestmaßnahmen entscheiden. Wir zählen auf deine Beteiligung und Unterstützung!

 Mit gewerkschaftlichen Grüßen

 Wolfgang Katzian

Präsident des ÖGB

 

Kampagne Herz für Soziales

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unser gut funktionierendes Sozialsystem ist in Gefahr. Die Regierung plant Änderungen der Strukturen, grobe Einsparungen (AUVA!) und die Zusammenlegung der Sozialversicherungen ohne Plan und Rücksicht auf die Betroffenen.  Österreich hat eines der am besten funktionierenden Sozialsysteme der Welt und das muss so bleiben.  Alle ÖsterreicherInnen sind durch die Sozialversicherungen gut versorgt. Es steht viel auf dem Spiel, unsere Kranken-, Pensions- und Unfallvorsorge!

Deshalb wurde im Rahmen der ÖGB-Vorständekonferenz in Wien gemeinsam mit der Gewerkschaft vida unsere neue Kampagne „Mein Herz für ein soziales Österreich“ präsentiert. Damit werben wir für den Erhalt eines der besten Sozialsysteme der Welt mit dem Herzstück Sozialversicherung. Mit dieser breit angelegten Kampagne kämpfen wir auch für die Weiterentwicklung dieses österreichischen Erfolgsmodells.

Alle Österreicherinnen und Österreicher werden aufgefordert, sich aktiv in diese Kampagne einzubringen. Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet. Deshalb werde aktiv, unterstütze unsere Kampagne und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden!

 

Herzstück der Kampagnen ist die Website www.herzfuersoziales.at mit allen Infos zum Thema.

Bitte teilt und liked die Kampagne in den sozialen Medien!
Gemeinsam für ein funktionierendes Sozialsystem!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Mario Ferrari                           Franz Georg Brantner
Geschäftsführer                      Vorsitzender der Region Wien

GPA-djp Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

ÖGB/AK-Kampagne „Wie soll Arbeit?“ Bitte mach mit!

Liebe Kollegin! Lieber Kollege! 

Sicher hast du schon von der Initiative von AK und ÖGB „Wie soll Arbeit?“ gehört.  Eine Initiative, bei der ArbeitnehmerInnen mitreden und mitbestimmen können.

Bis Ende Mai 2018 sollen uns möglichst viele ArbeitnehmerInnen sagen, was ihnen in der Arbeitswelt wichtig ist, damit wir ihre Anliegen zum Thema machen können. Die Fragebögen werden von IFES analysiert. Erste Ergebnisse sollen bereits im Juni beim ÖGB-Bundeskongress und bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer präsentiert werden.

Wir bitten dich um deine Unterstützung, damit sich möglichst viele ArbeitnehmerInnen an dem Dialog beteiligen und damit ein kräftiges Zeichen für den Erhalt einer starken gesetzlichen Interessenvertretung setzen.

Zur Anforderung von Material bitten wir, dich an deinen zuständigen Regionalsekretär zu wenden.

www.gpa-djp.at/wien

Mehr Information zur Kampagne unter:

www.wie-soll-arbeit.at

Mit freundlichen Grüßen

Franz Georg Brantner                                Barbara Teiber

Vorsitzender                                                 Geschäftsführerin

 

GPA-djp Wien

Alfred-Dallinger-Platz 1

1030 Wien

Telefon 050301 301

 

KV Abschluss 2017 für 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach harten, aber konstruktiven Verhandlungen haben wir uns am 1 Dezember 2017 im Rahmen der diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen auf folgende Erhöhung für das Jahr 2018 geeinigt.

    • IST Gehälter werden um 2,6 % angehoben, maximal um 105,00 Euro.
    • Für TeilzeitmitarbeiterInnen erfolgt eine entsprechende Aliquotierung.
    • KV Mindestgehälter werden um 2,6% erhöht.
    • Lehrlingsentschädigungen werden um 2,6 % angehoben.
    • Die KV-Zulagen werden um 2,6% erhöht.Änderung des rahmenrechtlichen Teiles
  • Sonderregelung Customer Service und Shops Eintritt vor dem 01.01.2010 Die Umstufung erfolgt in 3 Stufen.
  • Für alle Mitarbeiterinnen Customer Service und Shops, die vor dem 01.01.2010 eingetreten sind wurde die Einigung erzielt, dass sie bis spätestens 01.01.2020 in die Expertenstufe eingestuft werden.
  • Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2018 in Kraft.

Der erzielte Abschluss liegt somit deutlich über der erwarteten Jahresinflation für das Jahr 2017 von 1,95 %. Wir freuen uns, dass wir damit auch im heurigen Jahr einen Kompromiss gefunden haben, in dem sich der Wunsch der Belegschaften nach Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg und unser gemeinsames Interesse an Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit widerspiegelt.

Beste Grüße,

Die Betriebsräte der Telekom Branche

4 Verhandlungsrunde ……… Wieder kein Gehaltsabschluss bei den alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegen, Liebe Kolleginnen,

Wieder kein Gehaltsabschluss bei den alternativen Telekomanbieter

Trotz eines 15-stündigen Verhandlungsmarathon konnte auch in der vierten Verhandlungsrunde keine Einigung auf eine faire Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der alternativen Telekomanbieter erzielt werden.
Das letzte Angebot der  Arbeitgeber lautete:

Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,00%
Erhöhung der IST-Gehälter um 2,00%, aber maximal um € 100.-
Einen nachhaltigen zusätzlichen Urlaubstag
Beginnend mit 1.1.2019 sollen die Kolleginnen mit direktem Kundenkontakt, welche vor dem 1.1.2010 eingetreten sind, stufenweise an die Mindestgrundgehälter der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden.

Dieses Angebot wurde vom Verhandlungsteam der GPA-djp abgelehnt. Verhandlungsleiter Hofmeister begründete seine Ablehnung folgender Maßen: “ Es kann nicht sein, dass in einer Branche mit einem Gewinn von knapp 16% des Umsatzes, die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen gerade mit der Inflationsrate abgegolten werden“ Kollege Antoni-Tuckova ergänzte:“ Uns ist der zusätzliche nachhaltige Urlaubstag schon was wert, doch dies kann nicht bedeuten, dass es keine Reallohnerhöhung gibt. Die KollegInnen benötigen nicht nur mehr Erholungsmöglichkeiten, sondern auch mehr Geld um sich ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten leisten zu können!“ Kollegin Melanie Kielhauser und Kollege Christian Jaros bringen unisono ihren Unmut zum Ausdruck, dass langjährige treue Beschäftigte der Unternehmen im direkten Kundenkontakt erst ab 1.1.2019 stufenweise an das Mindestgehalt der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden sollen. „Es ist einfach nur ungerecht, dass langjährige engagierte ArbeitnehmerInnen nicht in die Expertenstufe vorrücken können, nur weil sie vor dem 1.1.2010 in das Unternehmen eingetreten sind. Wir haben zwar den Arbeitgebern eine schrittweise Angleichung der Mindestgehälter angeboten, aber mit Beginn des Jahres 2018 und nicht mit 2019,“ stellte Melanie Kielhauser fest.

Das Verhandlungsteam der GPA-djp stellte klar, dass der Gehaltsabschluss einen Wert von mindestens 2,95% haben muss. Die Erhöhung kann durchaus einen zusätzlichen Urlaubstag inkludieren, doch muss er auch eine angemessene Gehaltserhöhung beinhalten.

Am Freitag dem 1. Dezember 2017 findet die 5. Verhandlungsrunde statt.

Sollte es bei dieser ebenfalls keine Einigung geben, sind für die nächste Woche Protestmaßnahmen im öffentlichen Raum geplant. Weitere Infos folgen sobald unsere Planungen abgeschlossen sind.

Wir brauchen dabei Deine Unterstützung!

Mit kollegialen Grüßen

Euer Telekom Branchen Verhandlungsteam

Dein Gehalt ist in Gefahr!

Liebe Kolleginnen, lieber Kollege,

E S  B R E N N T!  D E I N  G E H A L T  I S T  I N  G E F A H R!

Auch der 3. Verhandlungstermin am 20. November 2017 zu den Kollektivvertragsverhandlungen

der Telekombranche endete  OHNE EINIGUNG!

 Nach insgesamt mehr als 20 Stunden Verhandlungen ist das Angebot der Arbeitgeber weiterhin nicht annehmbar!

Auf dem Tisch liegt derzeit ein Angebot der Arbeitgeber für eine Erhöhung der KV-Mindestlöhne von nur 1,95 %.

Für die Ist-Löhne bieten sie gar nur eine Erhöhung um 0,95 % plus zusätzlich eine kleine Einmalprämie an.

Der Angriff der Arbeitgeber auf die Ist-Lohnerhöhungen und damit auf dein Gehalt ist in vollem Gange.

Wenn es den Arbeitgebern einmal gelingt „Ist-Lohnerhöhungen“ zu verhindern, dann haben wir sie für viele Jahre verloren!

Für die nächste Verhandlungsrunde am 27.11.2017 braucht das Verhandlungsteam jetzt den Rückenwind durch die Belegschaften.

WIR BRAUCHEN DICH!

ES GEHT UM DEIN GELD!

UNTERSTÜTZE UNS DURCH DEIN ERSCHEINEN BEI DEN EINZELNEN BETRIEBSVERSAMMLUNGEN IN DEN BETRIEBEN AM 23.11.2017

 

 

Eure Branchen Betriebsräte

2. Verhandlungsrunde für die alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegin!                Lieber Kollege!

Am 31.10.2017 ab 10:00 fand die zweite Gesprächsrunde der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen statt. Bei diesen Verhandlungen bezeichneten die Arbeitgebervertreter unsere Forderung einer nachhaltigen Gehaltserhöhung von 4,00% als überzogen und unrealistisch. Sie bestritten zwar die gute Ertragslage der Branche nicht, doch wiesen sie darauf hin, dass in den nächsten Jahren nicht nur hohe Investitionen getätigt werden müssten, sondern es bestehe die Gefahr, dass die Umsätze der Telekombranche durch OTT-Player (Google, Facebook, WhatsApp etc.) weiter erodieren werden. Es gebe daher, nach ihrer Meinung, auch keine Garantie für gleich hohe Gewinne der Branche in den kommenden Jahren. Daher sei der Spielraum für eine nachhaltige Erhöhung nur sehr gering. Um den wirtschaftlichen Erfolg der Branche für das Jahr 2017 abzugelten, bieten sie den ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung von 1,95% des Jahreseinkommens an.

Dieses Angebot wurde von mir im Namen des Verhandlungsteams der GPA-djp mit folgenden Worten zurückgewiesen: „Bei einem Bruttogehalt von € 2500,– € würde diese Einmalzahlung von Brutto € 682,50,  Netto nicht mal € 341,– ergeben. Nicht nur, dass der angebotene Betrag viel zu niedrig ist, haben sich die Kolleginnen und Kollegen keine Einmalprämie verdient, sondern eine nachhaltige Lohnerhöhung. Denn seine oder ihre Lebenshaltungskosten, wie Miete, Lebensmittel, Energiekosten usw. werden auch nicht nur einmalig, sondern dauerhaft erhöht. Wir erwarten uns von den Arbeitgebern für die erbrachten Leistungen der Kollegen und Kolleginnen einen fairen Anteil am Unternehmenserfolg. Angesichts von mehr als 1. Mrd. Euro erwirtschafteten Branchengewinn in den letzten 3 Jahren kann dies nur eine nachhaltige Lohnerhöhung deutlich über der Inflationsrate sein. Eine Einmalzahlung kommt für das Verhandlungsteam nicht in Frage.“

Ergänzend fügte Kollege Antoni-Tuckova hinzu, dass die ArbeitnehmerInnen mit diesem Angebot dreifach bestraft würden. Denn erstens würde hauptsächlich das Finanzamt von einer Einmalzahlung profitieren. Zweitens müssten die KollegInnen Reallohnverluste und damit verbunden, Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen und drittens würden ihre zukünftigen Pensionsansprüche deutlich reduziert werden. Die einzigen Profiteure von einer Einmalzahlung wären daher die Unternehmen, die zukünftig nicht nur niedrigere Gehälter zahlen müssten, sondern sich zusätzlich höhere Sozialabgaben sparen würden.

Bei einem zu erwartenden Jahresüberschuss der Branche von neuerlich fast 400.000.000 € im Jahr 2017, hielt das Verhandlungsteam der GPA-djp an seiner Forderung nach einer deutlichen Gehaltserhöhung fest.

Nach sehr intensiven Debatten wurden die Verhandlungen um 17:00 ergebnislos unterbrochen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2017 statt.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister und das Verhandlungsteam der GPA-djp