Kollektivertrags Abschluss 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten euch hiermit über den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2025 informieren, der zwischen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer für die Telekommunikationsbranche abgeschlossen wurde. Nach intensiven, aber konstruktiven Verhandlungen ist es  in sozialpartnerschaftlicher Tradition gelungen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Bei einer rollierende Inflation von  3,5%  wurden folgende Änderungen für das Jahr 2025 vereinbart: 

Ab 01.01.2025: 3,7% maximal jedoch € 250,- brutto nachhaltige Erhöhung der  IST Gehälter

Ab 01.01.2025: 3,7% nachhaltige Erhöhung der Mindestgehälter

Ab 01.01.2025: 3,7% nachhaltige Erhöhung der KV- Zulagen

Rahmenrecht:

  • Freizeitoption: Die IST-Erhöhung kann in Freizeit umgewandelt werden. Weitere Informationen dazu findest du in der Betriebsvereinbarung Freizeitoption.
  • Jeder/Jede Arbeitnehmer/in erhält nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit einmalig zwei zusätzlichen Jubiläums-Urlaubstage.
  • Änderung Abfertigung alt:  Bei Todesfall eines/r Arbeitnehmer:in bekommen unterhaltspflichtige Kinder, solange sie Familienbeihilfe beziehen volle Abfertigung und nicht unterhaltspflichtige Witwen/Witwer die halbe Abfertigung(finale Formulierung im KV noch ausständig).

Lehrlinge:

  • Ab 01.01.2025: Erhöhung der Lehrlingseinkommen in der ersten Stufe auf 960,-€ brutto (bei bestehnder Überzahlung auf 1.000€ brutto), in der zweiten auf 1.190,-€ brutto und in der dritten auf 1.480,-€ brutto

Euer Branchen Betriebsräte

Start der Kollektivvertragsverhandlungen / Forderungskatalog 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Gestern starteten um 10:00 Uhr die Kollektivvertragsverhandlungen 2024 mit der Übergabe der Forderungen an die Arbeitgeber.

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
  2. Erhöhung der IST-Gehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
  3. Erhöhung der Lehrlingseinkommen über der durchschnittlichen Inflationsrate
  4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen über der durchschnittlichen Inflationsrate
  5. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden (Freizeitoption)

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Verwendungsgruppe 4 und 5
    Automatische Vorrückung nach 60 Monate von der Fachstufe in die Expertenstufe
  2. Jubiläumstage – Nach 30, 35, 40 und 45 Jahre zusätzlich 2 einmalige Urlaubstage
  3. Die Mehrarbeit zwischen der 38,5 Std. bis zur 40 Std. soll ein Zuschlag von 50 Prozent bezahlt werden
  4. Abfertigung Alt: Bei Todesfall soll die Abfertigung an die Erben erfolgen
  5. Dienstverhinderung (§ 7 Tel-KV) Tag der Einschulung des Kindes ist arbeitsfrei


In den intensiven und konstruktiven Gesprächen wurde die Rollierende Inflationsrate in der Höhe von 3,5 % von beiden Verhandlungspartnern außer Streit gestellt. Um 16 Uhr endete die Erste Verhandlungsrunde mit folgendem Stand:

Angebot der Arbeitgeber 3,1% mit Deckel,
Forderung der Gewerkschaft 4,2%
ohne Deckel

Am 22.11.2024 findet die zweite Verhandlungsrunde deines Kollektivvertrags statt.
Wir werden dich über den Verhandlungsstand am Laufenden halten. 

Euer Branchen Betriebsräte