Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.

Gehaltsrechtlicher Teil:

1.Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
2.Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
3.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
4.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
5.Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
6.IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Eure Branche Betriebsräte

Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind. Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite. Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor. Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit), die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt. Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert.

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen.

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB