Informationen zum Karfreitag

Welche Konsequenzen hat der Regierungsbeschluss für die Arbeitnehmer?

Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für die Angehörigen bestimmter Religionsgruppen (z.B. Evangelischer Kirchen) ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichem Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen, nachdem zunächst noch eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Lösung angekündigt wurde. Nicht einmal die Idee eines „halben Feiertages“, der um 14:00 Uhr beginnen sollte, wurde umgesetzt. Mit den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde nie das Gespräch gesucht. Stattdessen wird die für die Wirtschaft günstigste Lösung gewählt, indem in die Rechte der ArbeitnehmerInnen eingegriffen wird.

Urlaubstag verbrauchen statt Feiertag

Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte, unabhängig vom Religionsbekenntnis, kein Feiertag mehr. Stattdessen kann an einem Tag freier Wahl (zB Karfreitag) individuell ein Urlaubstag verbraucht werden. Dieser ist aus dem bestehenden Urlaubsanspruch zu bestreiten. Die Lage dieses Urlaubstages soll von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden können, allerdings mit einer langen Vorankündigungsfrist von drei Monaten. In Hinblick auf den nahenden Karfreitag (19.4.2019) gilt diese Frist in den ersten drei Monaten ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht; in diesem Zeitraum ist die Wahl frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Wunschtermin bekannt zu geben. Die Regelung der Bundesregierung bedeutet also nichts anderes, als dass Menschen, die künftig am Karfreitag frei haben wollen, „auf eigene Kosten“ einen Urlaubstag nehmen müssen.

Gesetzlicher Eingriff in Kollektivvertrag

Nachdem es einen Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer gibt, der einen freien Karfreitag bestimmter Religionsgruppen vorsieht, plant die Regierung nun auch in den bestehenden Generalkollektivvertrag einzugreifen. Dieser verliert bezüglich des Karfreitags seine Wirkung. Das ist ein bedenklicher und rechtlich fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie der Gewerkschaften und bildet einen beispiellosen Tabubruch auf Kosten der arbeitenden Menschen. Es wurde den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen, selbstständig eine faire Lösung zu vereinbaren. Dieser Eingriff ist ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention und kann so nicht akzeptiert werden.

Unsicherheiten

Diese geplante Regelung bringt eine Reihe von weiteren juristischen Unsicherheiten mit sich, weil Feiertags- und Urlaubsregelungen vermischt werden. Sobald die Gesetzesänderung beschlossen und wirksam ist, wird die GPA-djp in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften die neue Regelung im Detail juristisch analysieren und die weitere Vorgangsweise klären. Wir werden dazu wieder informieren.

Die faire Lösung wäre der Karfreitag für alle

In Österreich sind die Arbeitszeiten viel länger als in den meisten EU-Staaten. Auf das Jahr bezogen arbeiten wir eine Woche länger als unsere KollegInnen in der Eurozone. Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich pro Jahr 39 Stunden über dem Schnitt der Euroländer. Und da sind alle Feiertage und Urlaubstage schon mitgerechnet. Viel kürzer arbeiten die KollegInnen in Dänemark, Schweden und Finnland. Ein freier Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen wäre daher die fairste und sinnvollste Lösung. Wir werden uns weiter dafür einsetzen.

Quelle:Gpa-djp

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