Am 19.11.2018 fand die zweite Runde der heurigen KV-Verhandlungen für die alternativen Anbieter der Telekom-Branche statt. Dabei präzisierte das Verhandlungsteam der GPA-djp ihre Forderungen.
So sollen die Mindest- und IST-Gehälter sowie kollektivvertraglichen Zulagen mit 1.1.2019 um 4,5% erhöht werden. Die Lehrlingsentschädigungen sollen ebenfalls um 4,5%, aber jedenfalls auf die Werte des Handelskollektivvertrags angehoben werden. Bei Einführung von zusätzlichen Urlaubstage sind die BetriebsrätInnen bereit über die Höhe des Prozentsatzes zu sprechen.
Die Anrechnung sämtlicher Hospiz- und Elternkarenzzeiten auf alle arbeitsrechtlichen und entgeltrechtlichen Ansprüche ist für das Verhandlungsteam ebenfalls eine wichtige Forderung.
Da der Kollektivvertrag der Telekombranche die Höchstgrenze der Arbeitszeit mit 10 Stunden beschränkt, sind Ausgleichsmaßnahmen für den 12 Stundentag daher nicht notwendig. Das Verhandlungsteam der GPA-djp signalisierte aber den Arbeitgebern, dass sie unter bestimmten Bedingungen bereit seien, die bisherigen innerbetrieblichen Vereinbarungen in dieser Frage weiterhin zu akzeptieren. Voraussetzung dafür ist ein Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.
Die Gespräche fanden in einem konstruktiven Rahmen statt. Die Arbeitgeber werden nach Bewertung der Forderungen bei der nächsten Verhandlungsrunde den BetriebsrätInnen des Verhandlungsteams ein Angebot unterbreiten.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 28.11.2018 statt.
Unsere Forderungen im Detail:
Gehaltsrechtlicher Teil:
- Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 4,5%
- Erhöhung der IST-Gehälter um 4,5%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,5%
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,5%
Rahmenrechtlicher Teil:
- Erhöhung des Nachtzuschlages auf 150%
- Zusätzliche Urlaubstage
- Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
- Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
- Anrechnung sämtlicher Karenzzeiten auf alle arbeits- und entgeltrechtlicher Ansprüche