Recht auf Offline: „Arbeitgeber unterliegen einem Irrglauben“

Weil wir als Branchen Betriebsräte immer wieder darauf angesprochen werden.

Es brauche in Österreich keine strengeren Gesetze, sondern nur die Einhaltung der bestehenden, sagen Experten

Wien – Untersuchungen gibt es schon zuhauf: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen dank Firmenhandys immer mehr. Laut dem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer sagt ein Drittel der Beschäftigten, sie würden nach Dienstschluss weiterarbeiten.

Wegen derartiger Entwicklungen wurde in Frankreich, wie berichtet, nun das Arbeitsrecht verschärft. Damit das „Recht auf Abschalten“ eingehalten werden kann, müssen die Firmen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit Handys, Laptops und Co regeln.

Gesetze eindeutig

Braucht es auch in Österreich gesetzliche Änderungen? Vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal kommt ein klares Nein. Der Grund: Die Gesetze seien schon eindeutig. Werden berufliche Mails am Abend am Handy abgearbeitet, ist das Arbeitszeit und müsste auch als solche gerechnet werden. Auch etwaige Überstundenzuschläge könnte der Mitarbeiter einfordern. Sollte es danach keine Pause von elf Stunden geben, wäre das auch eine Verletzung der Ruhezeitbestimmungen, für die der Betrieb eine Strafe ausfassen könnte, erklärt Mazal.

Eine Verpflichtung zur Arbeit abseits der normalen Arbeitszeit besteht aber nur, wenn Rufbereitschaft vereinbart ist. Das ist an maximal zehn Tagen im Monat zulässig. Aber auch dann besteht natürlich ein Anspruch auf Bezahlung oder, sofern vereinbart, auf eine Zeitgutschrift. Die Annahme eines Firmenhandys begründet jedenfalls noch keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.

Keine Lücken

Vereinzelt sei es auch schon vorgekommen, dass Arbeitgeber jemanden entlassen haben, weil Arbeitsaufträge, die am Abend via E-Mail erteilt wurden, nicht umgesetzt wurden, erzählt Mazal. Die Arbeitsgerichte würden solche Fälle aber immer aufheben, was die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze unterstreiche.

Das Problem seien also nicht rechtliche Lücken, sondern die Nichteinhaltung bestehender Regelungen, meint der Experte. „In Wahrheit ist das eine Frage von fehlender Unternehmens- und Rechtskultur. Viele Arbeitgeber unterliegen dem Irrglauben: Je mehr sie die Mitarbeiter auspressen, desto effizienter werden sie. Das ist aber ein Irrtum, das ist nicht nachhaltig.“

„Unbefriedigende Situation“

Als „unbefriedigend“ bezeichnet auch Alexander Heider die aktuelle Situation. Er ist Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit bei der Arbeiterkammer. In der Praxis werde in aller Regel nicht geklagt, sagt er. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit führe aber zu massiven Problemen – „angefangen von Schlaflosigkeit bis Erholungsunfähigkeit“. Er rät allen Mitarbeitern, sämtliche Arbeitsleistungen aufzuzeichnen, und den Betriebsräten, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie möglichst präzise Betriebsvereinbarungen zu formulieren.

Auf die rigorose Einhaltung der Gesetze drängt auch die Gewerkschaft. Sinn des Arbeitszeitrechts sei der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der Gesundheit. Die bestehende Gesetzeslage sei dafür aber ausreichend.

Pragmatischer Zugang

Der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält ebenfalls nichts von weiteren gesetzliche Maßnahmen, auf die in Frankreich vor allem die Arbeitgeber gedrängt haben. Sie haben das getan, um Rechtssicherheit zu haben. Bis jetzt sei man mit dem „pragmatischen Zugang in Österreich“ aber gut gefahren, findet Gleitsmann. Gemeint ist: Es gebe zwar Anrufe oder E-Mails in der Freizeit, umgekehrt würden die Arbeitgeber aber nicht so genau hinschauen, wenn Mitarbeiter in der Arbeit im Internet surfen oder auf Facebook unterwegs sind.

Dass mit der ständigen Erreichbarkeit die Gefahr von Überforderung oder Burnout einhergeht, ist aber auch für Gleitsmann klar. Solche Probleme zu erkennen sei aber letztlich auch Aufgabe von Führungskräften, sagt der Kammervertreter. Dafür gebe es ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote. Gleitsmann: „Schwierig ist es vor allem dort, wo Mitarbeiter ohne Anordnungen in der Freizeit arbeiten und sich selbst Stress machen.“ (Günther Oswald, 3.1.2017)

Alle Infos zu diesem Thema

Quelle: www.derstandard.at

Arbeiterkammer Bildungsgutschein 2017

Bildungsgutschein

Der AK Bildungsgutschein soll den AK Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für die persönliche Weiterbildung in der Höhe von 120 Euro. Er kann entweder auf einmal eingelöst oder auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.

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  • per E-mail – siehe Formular unten oder
  • per Tel.: 0800 311 311 oder
  • per Fax.: 0800 20 20 45 unter Bekanntgabe von Name, Adresse und Mitgliedsnummer

Hier findet ihr dazu weitere Infos.  AK Infos zum Thema Bildungsgutschein

Eure Telekom Betriebsräte

Quelle:www.Arbeiterkammer.at

Für unsere Gewerkschaftsmitglieder

Liebe Kollegin, 
lieber Kollege,

die GPA-djp Bildungsabteilung veranstaltet das Seminar Infotage Arbeitnehmerveranlagung 2016 (SE)

ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer lassen Jahr für Jahr viel Geld am Finanzamt liegen, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Bei der ANV können Steuerabschreibungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Die GPA-djp bietet für BetriebsrätInnen einen Infotag zum Thema

Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für das Kalenderjahr 2016 an: § Wann bin ich verpflichtet die ANV zu machen? § Wann ist es sinnvoll sie freiwillig durchzuführen? § Welche Möglichkeiten und Fristen zur Einreichung gibt es?

Seminarziel: Die TeilnehmerInnen haben einen Überblick über die Möglichkeiten der „Abschreibungen“. Sie wissen wie man den Antrag ausfüllt und welche außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben , Werbungskosten u.v.m. geltend gemacht werden können.

Wir können dir für den genannten Infotag 4 Termine anbieten. Bitte melde dich nur zu einem Termin an! (Der Vortrag und Inhalt ist bei jedem Veranstaltungstag derselbe. Du kannst aus den 4. Terminmöglichkeiten deinen Termin auswählen.)

Anmeldungen werden ausschließlich über den jeweiligen Link entgegengenommen.

Datum: 16.01.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342561192256/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 30.01.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573298697/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 02.02.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573299731/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 09.03.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573300577/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16 – 18 (SR 21)

Zielgruppe: BR-Mitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und sich einen Überblick über die Arbeitnehmerveranlagung verschaffen wollen.

Wenn du Interesse hast melde dich bitte über den Link an, Anmeldungen werden nur über den Link entgegengenommen.

Für eventuelle Anfragen stehen wir dir gerne schriftlich unter der angeführten Mailadresse (brigitte.abloescher@gpa-djp.at) zur Verfügung.

Sollten nach kurzer Zeit alle freien Seminarplätze ausgebucht sein empfehle ich dir, dich für den aktuell ausgeschriebenen Termin auf die Warteliste anzumelden. Sobald der nächste Termin geplant und fixiert ist, erhältst du vorab die Möglichkeit, dich anzumelden (KollegInnen auf der Warteliste werden bevorzugt eingeladen). Die Benachrichtigung über den neuen Termin senden wir sechs Wochen vor dem Termin – gegebenenfalls auch schon früher – an die KollegInnen auf der Warteliste aus.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!

Quelle:GPD-DJP