Kollektivvertragsverhandlungen – Einigung erzielt!

In der 3. Kollektivvertragsverhandlungsrunde am 14.11. konnten wir nach mehr als 12 Stunden harten aber konstruktiv geführten Gesprächen gegen 22:00 Uhr mit den Arbeitgebern eine Einigung erzielen.

Der erzielte Abschluss in der Höhe von etwas mehr als 1,5 % der Gehaltssumme liegt auch heuer deutlich über der zu erwarteten Jahresinflation für das Jahr 2016 von 0,9 %. Damit entspricht der Abschluss einem Reallohnzuwachs von  0,6 % für die Beschäftigten.

Der Abschluss im Detail:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden ab dem 01.01.2017 um 1,55 % angehoben.
  • Die tatsächlichen Gehälter (IST-Gehälter) werden ab dem 01.01.2017 um   1,45 % angehoben. Höchstens jedoch um 72,50 Euro.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden ab dem 01.01.2017 um 1,55 % angehoben.
  • Die Gehaltserhöhungen gelten selbstverständlich auch für alle unsere LeiharbeitnehmerInnen.

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft.

Verbesserungen im Rahmenrecht konnten wir diesmal nicht durchsetzen. Insbesondere schmerzt, dass eine nachhaltige Arbeitszeitverkürzung weiter auf sich warten lässt. Verwundert sind wir über die ablehnende Haltung der Arbeitgeber zur Freizeitoption. Die Freizeitoption bietet ihnen ja immerhin die Möglichkeit Arbeitszeiten für sie völlig Kostenneutral zu flexibilisieren. Dem Ansinnen der Arbeitgeber, das Einräumen der Freizeitoption für einige Wenige von allen Beschäftigten bezahlen zu lassen, konnten wir nichts abgewinnen. Wir halten aber weiterhin die Freizeitoption für eine gute Sache und werden nichts unversucht lassen, sie eines Besseren zu belehren.

Positiv sehen wir, dass von der etwas höheren Erhöhung der Mindestgrundgehälter vor allem Kollegen und KollegInnen profitieren, die überwiegend im direktem Kundenkontakt in unseren Call Centern und in den Shops tätig sind. Eine kleine Anerkennung für die harte Arbeit an der Frontline.

Wir danken für eure Unterstützung.

Mit kollegialen Grüßen

Das Verhandlungsteam

PS: Der Verlauf der Verhandlungen hat wieder einmal deutlich gezeigt: Die berechtigte Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung ist ohne innerbetrieblichen Druckes seitens organisierter Belegschaften in den Unternehmungen auf den Verhandlungstisch nicht durchsetzbar. Es liegt an uns, den ArbeitnehmerInnen der Telekom-Branche, unsere Einkommen und Arbeitsbedingungen durch solidarische Maßnahmen zu verbessern. Daher werde Mitglied bei der GPA-djp: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_4/Mitgliedschaft

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