Kollektivvertragsverhandlungen – Einigung erzielt!

In der 3. Kollektivvertragsverhandlungsrunde am 14.11. konnten wir nach mehr als 12 Stunden harten aber konstruktiv geführten Gesprächen gegen 22:00 Uhr mit den Arbeitgebern eine Einigung erzielen.

Der erzielte Abschluss in der Höhe von etwas mehr als 1,5 % der Gehaltssumme liegt auch heuer deutlich über der zu erwarteten Jahresinflation für das Jahr 2016 von 0,9 %. Damit entspricht der Abschluss einem Reallohnzuwachs von  0,6 % für die Beschäftigten.

Der Abschluss im Detail:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden ab dem 01.01.2017 um 1,55 % angehoben.
  • Die tatsächlichen Gehälter (IST-Gehälter) werden ab dem 01.01.2017 um   1,45 % angehoben. Höchstens jedoch um 72,50 Euro.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden ab dem 01.01.2017 um 1,55 % angehoben.
  • Die Gehaltserhöhungen gelten selbstverständlich auch für alle unsere LeiharbeitnehmerInnen.

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft.

Verbesserungen im Rahmenrecht konnten wir diesmal nicht durchsetzen. Insbesondere schmerzt, dass eine nachhaltige Arbeitszeitverkürzung weiter auf sich warten lässt. Verwundert sind wir über die ablehnende Haltung der Arbeitgeber zur Freizeitoption. Die Freizeitoption bietet ihnen ja immerhin die Möglichkeit Arbeitszeiten für sie völlig Kostenneutral zu flexibilisieren. Dem Ansinnen der Arbeitgeber, das Einräumen der Freizeitoption für einige Wenige von allen Beschäftigten bezahlen zu lassen, konnten wir nichts abgewinnen. Wir halten aber weiterhin die Freizeitoption für eine gute Sache und werden nichts unversucht lassen, sie eines Besseren zu belehren.

Positiv sehen wir, dass von der etwas höheren Erhöhung der Mindestgrundgehälter vor allem Kollegen und KollegInnen profitieren, die überwiegend im direktem Kundenkontakt in unseren Call Centern und in den Shops tätig sind. Eine kleine Anerkennung für die harte Arbeit an der Frontline.

Wir danken für eure Unterstützung.

Mit kollegialen Grüßen

Das Verhandlungsteam

PS: Der Verlauf der Verhandlungen hat wieder einmal deutlich gezeigt: Die berechtigte Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung ist ohne innerbetrieblichen Druckes seitens organisierter Belegschaften in den Unternehmungen auf den Verhandlungstisch nicht durchsetzbar. Es liegt an uns, den ArbeitnehmerInnen der Telekom-Branche, unsere Einkommen und Arbeitsbedingungen durch solidarische Maßnahmen zu verbessern. Daher werde Mitglied bei der GPA-djp: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_4/Mitgliedschaft

BetriebsrätInnen beschlossen die weitere Vorgangsweise bei den KV-Verhandlungen – BetriebsrätInnenkonferenz der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 03.11.2016

Nachdem auch die zweite Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 25.10. 2016 ohne Ergebnis unterbrochen wurde, trafen sich am 3.  November 2016 die BetriebsrätInnen der Branche, um die weitere Vorgangsweise festzulegen. Das Angebot der Arbeitgeber, die Gehälter um 0,8% plus einer Einmalzahlung, bzw. als Alternative zur Einmalzahlung um einmalig 1 Urlaubstag, für das Jahr 2017 zu erhöhen, wurde von den BetriebsrätInnen einhellig als zu niedrig abgelehnt. Kollege Hofmeister wies darauf hin, dass dieses Angebot im keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg der Branche steht. Daher wurde die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Gehälter von den BetriebsrätInnen bekräftigt. Ebenso wichtig wie die Gehaltserhöhung ist den BetriebsrätInnen die Einführung eines weiteren zusätzlichen Urlaubstages für die Beschäftigten. Kollege Liese untermauerte diese Forderung mit der Feststellung, dass nicht nur der Gewinn massiv gestiegen sei, sondern auch der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten. Daher sei die Forderung nach einem zusätzlichen Urlaubstag sowie nach einer generellen Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit mehr als gerechtfertigt. Unverständnis löste bei den BetriebsrätInnen die ablehnende Haltung der Arbeitgeber zur Freizeitoption aus. Kollege Hofmeister machte seinen Unmut  mit folgenden Worten Luft: „Wenn man die WKO-Zentrale betritt, lachen einem glückliche Menschen auf Plakaten mit dem Slogan „Flexible Arbeitszeiten sichern Arbeitsplätze“ entgegen. Nun bietet man bei den Kollektivvertragsverhandlungen durch die Freizeitoption den Arbeitgebern eine solche Flexibilisierung an, dann wollen sie diese nicht haben. Wahrscheinlich stört sie dabei, dass die BetriebsrätInnen bei der Freizeitoption ein gewisses Mitspracherecht haben, sonst kann ich mir das nicht erklären.“ Auch bezüglich des Rechtsanspruches auf das sogenannte „Papamonat“ ist bei den Verhandlungen noch keine Einigung erzielt worden, obwohl dieses den Unternehmen keine nennenswerten Kosten verursacht. Aufgrund des aktuellen Standes der Verhandlungen beschlossen die BetriebsrätInnen ihre KollegInnen bis zum Beginn der nächsten Verhandlungsrunde intensiv über den Stand der Verhandlungen zu informieren. Zudem wurde die Vorbereitung weitergehender betrieblicher Maßnahmen beschlossen, um, wenn es nötig sein sollte, den berechtigten Forderungen der ArbeitnehmerInnen stärkeren Nachdruck zu verleihen.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 14 November 2016 statt.

 Mit kollegialen Grüßen

Johannes Hofmeister                                   Bernhard Hirnschrodt Verhandlungsleiter                                      GPA-djp Wirtschaftsbereichssekretär

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