Kollektivvertrags Abschluss 2023

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten euch hiermit über den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2024 informieren, der zwischen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer für die Telekommunikationsbranche abgeschlossen wurde. Nach intensiven aber konstruktive Verhandlungen ist es uns, trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen, in sozialpartnerschaftlicher Tradition gelungen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Der Abschluss für 2024 (IST- und Mindestgehaltserhöhung plus Arbeitszeitreduktion) entspricht einer nachhaltigen Erhöhung von 9,75%.
Es wurden folgende Änderungen für das Jahr 2024 vereinbart: 

  • Ab 01.01.2024: 4% nachhaltige Erhöhung für IST- und Mindestgehälter
  • Ab 01.10.2024: Nachhaltige Erhöhung von 90€ brutto für IST- und Mindestgehälter (aliquot für TZ)
  • Ab 01.10.2024: Nachhaltige Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um 1,5 Stunden (von 40 Stunden auf 38,5 Stunden) bei gleichbleibendem Gehalt
    • Teilzeitmitarbeiter:innen: Gehaltsplus bei gleichbleibender Arbeitszeit
  • Ab 01.01.2024: 4% nachhaltige Erhöhung der KV- Zulagen
  • Auszahlung einer Teuerungsprämie von 1.500€ (brutto für netto) an alle Mitarbeiter:innen, bis spätestens 31.03.2024 welche ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis haben. (aliquot für TZ)

Lehrlinge:

  • Ab 01.01.2024: Deutliche Erhöhung der Lehrlingseinkommen in der ersten Stufe auf 925,-€ brutto, in der zweiten auf 1.150,-€ brutto und in der dritten auf 1.425,-€ brutto
  • Auszahlung einer Teuerungsprämie von 500€ brutto für netto bis spätestens 31.03.2024

Freizeitoption:

Die IST-Erhöhung kann in Freizeit umgewandelt werden (gleichlautend wie KV 2023).

Eure Branchen Betriebsräte

Infos zur 4. KV-Verhandlung Telekom 2023

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

am 27.11.2023 fand die 4. Verhandlungsrunde zu unserem Kollektivvertrag statt.
Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima, doch auch nach über 12 Stunden konnte keine Einigung erzielt werden.
Die letzte Verhandlungsrunde findet am 04.12.2023 statt.

Sollte wir in dieser Runde keine Einigung erzielen, werden Betriebsversammlungen für alle Beschäftigten der Branche abgehalten. Über die weiteren Details wirst Du von uns noch rechtzeitig informiert.

Wir zählen auf deine Unterstützung, denn GEMEINSAM sind wir stärker!

Mit kollegialen Grüßen

Eure Branchen Betriebsräte

Infos zur 3. KV-Verhandlung Telekom 2023

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

gestern fand die 3. Verhandlungsrunde zu unserem Kollektivvertrag statt. Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima, eine Einigung konnte aber noch nicht erzielt werden.

Deshalb finden in den einzelnen Betrieben Info Veranstaltungen statt.

Wir setzen darauf, auf deine Unterstützung zählen zu können, denn GEMEINSAM sind wir stärker!

Mit kollegialen Grüßen

Eure Branchen Betriebsräte

Infos zur 2. KV-Verhandlung Telekom 2023

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 06.11.2023 hat die 2. Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in Telekom-Unternehmen stattgefunden. Die Verhandlungen haben noch kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht.

Inflationsrate

Grundlage für die Verhandlungen deines Kollektivvertrags ist die rollierende Inflation von November 2022 bis Oktober 2023, die 8,7 % beträgt.
Über die grundsätzliche Höhe der Inflation besteht keine Differenz zwischen den Verhandlungspartner*innen.
 

Angebot der Arbeitgeber*innen-Seite

Die Vertreter*innen der Arbeitgeber haben ein erstes Angebot für eine Gehaltserhöhung 01.01.2024 in der Höhe von 4,1 % und einer Einmalzahlung von 1.250 Euro unterbreitet.
Die Verhandler*innen der GPA haben klar signalisiert, dass dieses Angebot deutlich zu niedrig und nicht akzeptabel ist.

Wie geht es weiter?

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2023 statt.

Start der Kollektivvertragsverhandlungen / Forderungskatalog 2023

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Die erste Runde deines Kollektivvertrags für Arbeitnehmer:innen in Telekom-Unternehmen ist am 16.10.2023 ohne Abschluss zu Ende gegangen. Die Verhandlungen sind in konstruktivem Klima verlaufen.

Inflationsrate

Die rollierende Inflation von Oktober 2022 bis September 2023 liegt bei 9,2 Prozent.
Grundlage für die Verhandlungen deines Kollektivvertrags ist die rollierende Inflation von November 2022 bis Oktober 2023. Diese steht mit dem heutigen Tag noch nicht fest.
 

Unser Forderungsprogramm

Folgende Forderungen hat dein Verhandlungsteam gestern an die Arbeitgeber:innen übergeben:

Gehaltsrechtlicher Teil

1. Erhöhung der

1. Mindestgrundgehälter,
2. IST-Gehälter,
3. Lehrlingseinkommen und
4. kollektivvertraglichen Zulagen

um einen nachhaltigen Prozentsatz, der die durchschnittliche Inflation von
Nov. 2022 – Okt. 2023 und einen gerechten Anteil der Arbeitnehmer:innen am Produktivitätszuwachs der Branche abgilt, nämlich 11,5 Prozent.

2. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden (Freizeitoption)


Rahmenrechtlicher Teil

1. Arbeitnehmer:innen in den Verwendungsgruppen 4 und 5 rücken automatisch nach 60 Monaten von der Fachstufe in die Expertenstufe vor.

2. Stellvertretende Shopleitungen sind in die Verwendungsgruppe 4 und Shopleitungen in die Verwendungsgruppe 5 einzugruppieren.

3. Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gebührt einmalig ein weiterer zusätzlicher Urlaubstag (somit insgesamt zwei zusätzliche Urlaubstage) und zusätzlich gebühren nicht nur nach 15, 20, 25 sondern auch nach 30, 35, 40 und 45 Jahren je einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage.

4. Folgende Dienstverhinderungen (Freizeit ist zu gewähren, ohne Schmälerung des Entgelts) werden im Kollektivvertrag ergänzt  

1. Am Geburtstag der Arbeitnehmer:innen
2. Am Tag der Einschulung des Kindes der Arbeitnehmer:innen  

5. Die Mittagspause ist als Arbeitszeit zu werten und entgeltpflichtig.

6. Geltungsbeginn 01.01.2024  

Kein Angebot der Arbeitgeber:innen

Die Arbeitgeber:innen haben uns in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot gelegt.
 

Nächste Verhandlungsrunde

Am 06.11.2023 findet die zweite Verhandlungsrunde deines Kollektivvertrags statt.
Wir werden dich über den Verhandlungsstand am Laufenden halten. 

Eure Branchen Betriebsräte

Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.

Gehaltsrechtlicher Teil:

1.Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
2.Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
3.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
4.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
5.Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
6.IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Eure Branche Betriebsräte

Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind. Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite. Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor. Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit), die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt. Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert.

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen.

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB

Es ist immer wieder interessant wie unsere VertreterInnen in Brüssel abstimmen

Werte Kollegen, anbei ein sehr interessanter Link. Hier könnt ihr euch bezüglich des Abstimmungsverhalten der EU Vertreter informieren.( siehe Grafik am Seitenende) https://oegfe.at/2019/05/abstimmungsverhalten-ep/?utm_medium=email&utm_campaign=GfE%20Policy%20Brief%20Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament&utm_content=GfE%20Policy%20Brief%20Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament+CID_3ab5c035580404f787110136ddabcfea&utm_source=&utm_term=Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament

Ja zu Europa, aber einem anderen Europa!

Am 26. Mai wird das EU-Parlament gewählt. Das Wahlergebnis entscheidet, für wen die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren Politik machen wird. Werden die Interessen von großen Konzernen weiterhin im Fokus sein? Oder wird endlich das Wohlstandsversprechen, das den 513 Millionen EU-BürgerInnen gegeben wurde, eingelöst? Wie notwendig die Stärkung der sozialen Dimension der EU ist, zeigt derzeit der Brexit: Zu lange haben die Menschen zu wenig von der EU gespürt, die neoliberale Austeritäts- und Sparpolitik hat soziale Ungleichheit verschärft, prekäre Beschäftigung normalisiert und Arbeitslosigkeit und Armut geschaffen. Auf diesem Nährboden konnten EU-skeptische, populistische und (neo-)nationalistische Ideologien gedeihen. Übrig bleiben in Großbritannien derzeit nur politisches Chaos, stagnierendes Wirtschaftswachstum, soziale und persönliche Unsicherheit. „Die EU ist derzeit in keiner leichten Lage“, analysiert Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne, Internationales in der GPA-djp. „Politisch steht auf der einen Seite das Europa der Grenzzäune, der Abschottung, der Einschränkung von Demokratie und Medienfreiheit – Orbán, Kaczynski & Co. Auf der anderen Seite streben Macron, Rutte und andere ein Europa der Eliten, der Liberalisierung des Binnenmarkts und der Deregulierung an. Dazwischen werden die ArbeitnehmerInnen vergessen oder gar zerrieben. Umso wichtiger ist es, diese Kräfte im Europäischen Parlament zu stärken, die sich für soziale Rechte einsetzen!“ Die Europäische Union beeinflusst unser Leben stärker als man oft denkt. Gut 70 Prozent der österreichischen Gesetze haben ihren Ursprung auf europäischer Ebene. Sie betreffen etwa Standards für Umweltschutz, die Förderung von Gleichbehandlung oder Rechte von VerbraucherInnen. Darüber hinaus ist der gemeinsame Wirtschaftsraum insbesondere für die österreichische Industrie unerlässlich geworden. Auf sozialen Errungenschaften aufbauen Seit 2017 gibt es die Europäische Säule Sozialer Rechte, die sich damit befasst, wie die EU in Zukunft effizienter auf Herausforderungen bei Beschäftigung und Sozialem reagieren kann. Sie besteht aus 20 – rechtlich unverbindlichen – Prinzipien, etwa zu aktiver Arbeitsmarktpolitik, Geschlechterchancengleichheit, fairen Löhnen, Mitbestimmungsrechten von Beschäftigten oder Gesundheitsvorsorge. „Von einer schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können.“ Evelyn Regner, EU-Parlamentarierin „Es ist dringend notwendig, dass wir das Vertrauen der ArbeitnehmerInnen in die EU stärken. Von einer schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können. Denn Europa wird sozial sein, oder es wird nicht sein. Die Säule Sozialer Rechte ist nicht zuletzt auf den politischen Druck von uns GewerkschafterInnen zurückzuführen. Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, sie muss aber als Kompass für unsere zukünftige Arbeit gelten. Die nächste EU-Kommission muss mehr Vorschläge für ein sozialeres Europa liefern“, fordert Evelyn Regner, Mitglied des Europäischen Parlaments und ehemalige Leiterin des ÖGB-Europabüros in Brüssel. Ein wahrnehmbarer Erfolg der Säule Sozialer Rechte war die Richtlinie für eine bessere Work-Life-Balance. Mit ihr soll erreicht werden, dass Männer mehr von der Pflegearbeit übernehmen und die Möglichkeit bekommen, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. ArbeitnehmerInnen, die Angehörige pflegen, werden besser abgesichert. „Ich habe die Verhandlungen zur Work-Life-Balance-Richtlinie im Europäischen Parlament begleitet, und wir konnten den Kommissionsvorschlag in vielen Punkten nachbessern“, erzählt Evelyn Regner. „Zum Beispiel konnten wir den Rechtsanspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub durchsetzen. Es sind solche konkreten Maßnahmen, die wir in Europa brauchen, um auf Herausforderungen in der Gesellschaft zu reagieren.“ „Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament haben.“ Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne, Internationales in der GPA-djp Soziale Rechte müssen Vorrang haben Die EU-Verträge bevorzugen derzeit klar die wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten. ArbeitnehmerInnenrechte, Kollektivverträge und Sozialschutz werden nachrangig behandelt. Der ÖGB fordert, dass bei der nächsten Öffnung der Verträge ein soziales Fortschrittsprotokoll in ihnen verankert werden soll: Damit würden soziale Rechte Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten haben. „Wir GewerkschafterInnen in Brüssel arbeiten unermüdlich für große und kleine Erfolge. Das müssen wir auch, denn faktisch stehen ca. 800 ArbeitnehmervertreterInnen über 25.000 WirtschaftslobbyistInnen gegenüber. Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament haben“, meint Sophia Reisecker. „Die werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode brauchen. Als GPA-djp wissen wir, dass wir auf europäischer Ebene sozialen Fortschritt und Regulierungen brauchen, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können – Stichwort Digitalisierung, Lohn- und Sozialdumping, Outsourcing oder Steuerflucht.“ Fahrplan für ein soziales Europa Die soziale Schieflage in Europa muss an ihren Wurzeln bekämpft werden: Die EU muss Rahmenbedingungen schaffen, dass die nationalen Sozialpartner flächendeckend Branchenkollektivverträge verhandeln können. Es braucht aber gleichzeitig mehr Instrumente, um Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen, u. a. muss die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde gestärkt werden. „Mitbestimmung und Demokratie sind zweifelsohne Schlüsselfaktoren. Bei Digitalisierungs- oder Restrukturierungsprozessen müssen ArbeitnehmerInnen eingebunden werden. Wir sehen leider regelmäßig, dass bereits bestehende Rechte von Konzernen nicht eingehalten werden“, beschreibt Sophia Reisecker. „Deswegen müssen wir auf europäischer Ebene Sanktionsmechanismen verankern, wenn Unternehmen bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten die Mitspracherechte der Belegschaft verletzen.“ Gerechte Besteuerung Die große Gerechtigkeitsfrage ist allerdings die Steuerfrage. Geschätzt 825 Milliarden Euro entgehen der EU jährlich an Einnahmen durch Steuerbetrug von Konzernen, weil diese ihren Anteil nicht bezahlen. „Dieses Geld fehlt in unseren Schulen, Bahnhöfen und Krankenhäusern. Die Finanzminister ignorieren die enormen Ausmaße des Problems. Auf die konkreten Lösungsvorschläge des EU-Parlaments reagieren sie entweder zu langsam, zu wenig umfangreich oder gleich gar nicht. Es muss endlich die Einstimmigkeit im Rat weg“, kritisiert Evelyn Regner, die sich stark im Steuer-Sonderausschuss des EU-Parlaments engagiert hat. „Essenziell ist die Besteuerung der digitalen Konzerne – Gewinne müssen dort bezahlt werden, wo sie erwirtschaftet werden. Außerdem brauchen wir einheitliche Mindestsätze für die Körperschaftssteuer, um Steuerdumping innerhalb der EU zu bekämpfen. Für all das ist aber vor allem Transparenz wichtig: Unternehmen müssen der Öffentlichkeit berichten, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie ihre Steuern zahlen – oder eben nicht zahlen.“

Quelle: GPAdjp