Kollektivertrags Abschluss 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten euch hiermit über den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2025 informieren, der zwischen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer für die Telekommunikationsbranche abgeschlossen wurde. Nach intensiven, aber konstruktiven Verhandlungen ist es  in sozialpartnerschaftlicher Tradition gelungen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Bei einer rollierende Inflation von  3,5%  wurden folgende Änderungen für das Jahr 2025 vereinbart: 

Ab 01.01.2025: 3,7% maximal jedoch € 250,- brutto nachhaltige Erhöhung der  IST Gehälter

Ab 01.01.2025: 3,7% nachhaltige Erhöhung der Mindestgehälter

Ab 01.01.2025: 3,7% nachhaltige Erhöhung der KV- Zulagen

Rahmenrecht:

  • Freizeitoption: Die IST-Erhöhung kann in Freizeit umgewandelt werden. Weitere Informationen dazu findest du in der Betriebsvereinbarung Freizeitoption.
  • Jeder/Jede Arbeitnehmer/in erhält nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit einmalig zwei zusätzlichen Jubiläums-Urlaubstage.
  • Änderung Abfertigung alt:  Bei Todesfall eines/r Arbeitnehmer:in bekommen unterhaltspflichtige Kinder, solange sie Familienbeihilfe beziehen volle Abfertigung und nicht unterhaltspflichtige Witwen/Witwer die halbe Abfertigung(finale Formulierung im KV noch ausständig).

Lehrlinge:

  • Ab 01.01.2025: Erhöhung der Lehrlingseinkommen in der ersten Stufe auf 960,-€ brutto (bei bestehnder Überzahlung auf 1.000€ brutto), in der zweiten auf 1.190,-€ brutto und in der dritten auf 1.480,-€ brutto

Euer Branchen Betriebsräte

Start der Kollektivvertragsverhandlungen / Forderungskatalog 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Gestern starteten um 10:00 Uhr die Kollektivvertragsverhandlungen 2024 mit der Übergabe der Forderungen an die Arbeitgeber.

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
  2. Erhöhung der IST-Gehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
  3. Erhöhung der Lehrlingseinkommen über der durchschnittlichen Inflationsrate
  4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen über der durchschnittlichen Inflationsrate
  5. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden (Freizeitoption)

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Verwendungsgruppe 4 und 5
    Automatische Vorrückung nach 60 Monate von der Fachstufe in die Expertenstufe
  2. Jubiläumstage – Nach 30, 35, 40 und 45 Jahre zusätzlich 2 einmalige Urlaubstage
  3. Die Mehrarbeit zwischen der 38,5 Std. bis zur 40 Std. soll ein Zuschlag von 50 Prozent bezahlt werden
  4. Abfertigung Alt: Bei Todesfall soll die Abfertigung an die Erben erfolgen
  5. Dienstverhinderung (§ 7 Tel-KV) Tag der Einschulung des Kindes ist arbeitsfrei


In den intensiven und konstruktiven Gesprächen wurde die Rollierende Inflationsrate in der Höhe von 3,5 % von beiden Verhandlungspartnern außer Streit gestellt. Um 16 Uhr endete die Erste Verhandlungsrunde mit folgendem Stand:

Angebot der Arbeitgeber 3,1% mit Deckel,
Forderung der Gewerkschaft 4,2%
ohne Deckel

Am 22.11.2024 findet die zweite Verhandlungsrunde deines Kollektivvertrags statt.
Wir werden dich über den Verhandlungsstand am Laufenden halten. 

Euer Branchen Betriebsräte

Kollektivvertrags Abschluss 2023

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten euch hiermit über den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2024 informieren, der zwischen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer für die Telekommunikationsbranche abgeschlossen wurde. Nach intensiven aber konstruktive Verhandlungen ist es uns, trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen, in sozialpartnerschaftlicher Tradition gelungen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Der Abschluss für 2024 (IST- und Mindestgehaltserhöhung plus Arbeitszeitreduktion) entspricht einer nachhaltigen Erhöhung von 9,75%.
Es wurden folgende Änderungen für das Jahr 2024 vereinbart: 

  • Ab 01.01.2024: 4% nachhaltige Erhöhung für IST- und Mindestgehälter
  • Ab 01.10.2024: Nachhaltige Erhöhung von 90€ brutto für IST- und Mindestgehälter (aliquot für TZ)
  • Ab 01.10.2024: Nachhaltige Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um 1,5 Stunden (von 40 Stunden auf 38,5 Stunden) bei gleichbleibendem Gehalt
    • Teilzeitmitarbeiter:innen: Gehaltsplus bei gleichbleibender Arbeitszeit
  • Ab 01.01.2024: 4% nachhaltige Erhöhung der KV- Zulagen
  • Auszahlung einer Teuerungsprämie von 1.500€ (brutto für netto) an alle Mitarbeiter:innen, bis spätestens 31.03.2024 welche ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis haben. (aliquot für TZ)

Lehrlinge:

  • Ab 01.01.2024: Deutliche Erhöhung der Lehrlingseinkommen in der ersten Stufe auf 925,-€ brutto, in der zweiten auf 1.150,-€ brutto und in der dritten auf 1.425,-€ brutto
  • Auszahlung einer Teuerungsprämie von 500€ brutto für netto bis spätestens 31.03.2024

Freizeitoption:

Die IST-Erhöhung kann in Freizeit umgewandelt werden (gleichlautend wie KV 2023).

Eure Branchen Betriebsräte

Infos zur 4. KV-Verhandlung Telekom 2023

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

am 27.11.2023 fand die 4. Verhandlungsrunde zu unserem Kollektivvertrag statt.
Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima, doch auch nach über 12 Stunden konnte keine Einigung erzielt werden.
Die letzte Verhandlungsrunde findet am 04.12.2023 statt.

Sollte wir in dieser Runde keine Einigung erzielen, werden Betriebsversammlungen für alle Beschäftigten der Branche abgehalten. Über die weiteren Details wirst Du von uns noch rechtzeitig informiert.

Wir zählen auf deine Unterstützung, denn GEMEINSAM sind wir stärker!

Mit kollegialen Grüßen

Eure Branchen Betriebsräte

Infos zur 3. KV-Verhandlung Telekom 2023

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

gestern fand die 3. Verhandlungsrunde zu unserem Kollektivvertrag statt. Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima, eine Einigung konnte aber noch nicht erzielt werden.

Deshalb finden in den einzelnen Betrieben Info Veranstaltungen statt.

Wir setzen darauf, auf deine Unterstützung zählen zu können, denn GEMEINSAM sind wir stärker!

Mit kollegialen Grüßen

Eure Branchen Betriebsräte

Infos zur 2. KV-Verhandlung Telekom 2023

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 06.11.2023 hat die 2. Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in Telekom-Unternehmen stattgefunden. Die Verhandlungen haben noch kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht.

Inflationsrate

Grundlage für die Verhandlungen deines Kollektivvertrags ist die rollierende Inflation von November 2022 bis Oktober 2023, die 8,7 % beträgt.
Über die grundsätzliche Höhe der Inflation besteht keine Differenz zwischen den Verhandlungspartner*innen.
 

Angebot der Arbeitgeber*innen-Seite

Die Vertreter*innen der Arbeitgeber haben ein erstes Angebot für eine Gehaltserhöhung 01.01.2024 in der Höhe von 4,1 % und einer Einmalzahlung von 1.250 Euro unterbreitet.
Die Verhandler*innen der GPA haben klar signalisiert, dass dieses Angebot deutlich zu niedrig und nicht akzeptabel ist.

Wie geht es weiter?

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2023 statt.

Start der Kollektivvertragsverhandlungen / Forderungskatalog 2023

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Die erste Runde deines Kollektivvertrags für Arbeitnehmer:innen in Telekom-Unternehmen ist am 16.10.2023 ohne Abschluss zu Ende gegangen. Die Verhandlungen sind in konstruktivem Klima verlaufen.

Inflationsrate

Die rollierende Inflation von Oktober 2022 bis September 2023 liegt bei 9,2 Prozent.
Grundlage für die Verhandlungen deines Kollektivvertrags ist die rollierende Inflation von November 2022 bis Oktober 2023. Diese steht mit dem heutigen Tag noch nicht fest.
 

Unser Forderungsprogramm

Folgende Forderungen hat dein Verhandlungsteam gestern an die Arbeitgeber:innen übergeben:

Gehaltsrechtlicher Teil

1. Erhöhung der

1. Mindestgrundgehälter,
2. IST-Gehälter,
3. Lehrlingseinkommen und
4. kollektivvertraglichen Zulagen

um einen nachhaltigen Prozentsatz, der die durchschnittliche Inflation von
Nov. 2022 – Okt. 2023 und einen gerechten Anteil der Arbeitnehmer:innen am Produktivitätszuwachs der Branche abgilt, nämlich 11,5 Prozent.

2. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden (Freizeitoption)


Rahmenrechtlicher Teil

1. Arbeitnehmer:innen in den Verwendungsgruppen 4 und 5 rücken automatisch nach 60 Monaten von der Fachstufe in die Expertenstufe vor.

2. Stellvertretende Shopleitungen sind in die Verwendungsgruppe 4 und Shopleitungen in die Verwendungsgruppe 5 einzugruppieren.

3. Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gebührt einmalig ein weiterer zusätzlicher Urlaubstag (somit insgesamt zwei zusätzliche Urlaubstage) und zusätzlich gebühren nicht nur nach 15, 20, 25 sondern auch nach 30, 35, 40 und 45 Jahren je einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage.

4. Folgende Dienstverhinderungen (Freizeit ist zu gewähren, ohne Schmälerung des Entgelts) werden im Kollektivvertrag ergänzt  

1. Am Geburtstag der Arbeitnehmer:innen
2. Am Tag der Einschulung des Kindes der Arbeitnehmer:innen  

5. Die Mittagspause ist als Arbeitszeit zu werten und entgeltpflichtig.

6. Geltungsbeginn 01.01.2024  

Kein Angebot der Arbeitgeber:innen

Die Arbeitgeber:innen haben uns in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot gelegt.
 

Nächste Verhandlungsrunde

Am 06.11.2023 findet die zweite Verhandlungsrunde deines Kollektivvertrags statt.
Wir werden dich über den Verhandlungsstand am Laufenden halten. 

Eure Branchen Betriebsräte

Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.

Gehaltsrechtlicher Teil:

1.Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
2.Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
3.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
4.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
5.Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
6.IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Eure Branche Betriebsräte

Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind. Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite. Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor. Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit), die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt. Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert.

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen.

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB